Der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen (BStU), Roland Jahn, hat heute dem Präsidenten des Deutschen Bundestags, Dr. Wolfgang Schäuble, den 15. Tätigkeitsbericht zur Arbeit des BStU übergeben, der auch der letzte Tätigkeitsbericht eines BStU ist.
Der Tätigkeitsbericht steht im Kontext der Weiterentwicklung der Institution. In den letzten zwei Jahren wurden vom Deutschen Bundestag wichtige Weichen für die Zukunft der Aufklärung und Auf-arbeitung der SED-Diktatur gestellt und gesetzlich festgeschrieben
Die beiden zentralen Weichenstellungen sind die Bestätigung des Transformationskonzeptes von BStU und Bundesarchiv im September 2019 sowie die gesetzliche Festschreibung zentraler Grundsätze im November 2020. Der Bundesbeauftragte Roland Jahn zu den Kernpunkten:
Mit dem Beschluss, aus dem Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen eine/n Bundesbeauftragte/n für die Opfer der SED-Diktatur zu machen, hätten Menschen, die sich bis jetzt mit Fragen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur an den Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen wenden, weiterhin einen Ansprechpartner auf Bundesebene, der für ihre Anliegen eintritt. Im Kern fasste der Bundes-beauftragte die Reform wie folgt zusammen:
Auch 30 Jahre nach der ersten Akteneinsicht stellen jeden Monat Tausende einen Antrag auf persönliche Akteneinsicht - zwischen 3.000 und 4.500 pro Monat in den letzten zwei Jahren. Zunehmend beschäftigen sich auch die Angehörigen von Verstorbenen mit dem Leben ihrer Eltern und Großeltern im geteilten Deutschland. Ihr Anteil bei der Antragstellung liegt bei 20 Prozent der Erstanträge.
Insbesondere Anträge zur Rehabilitierung sind nach dem Gesetzespaket des Bundestags zur Ergänzung der Rehabilitierungsgesetze im Jahre 2019 angestiegen, über 7.000 Ersuchen von Behörden gingen in diesem Zusammenhang in 2019 und 2020 ein.
Einen größeren Anteil der Arbeit bei den Forschungsanträgen nahmen in den letzten zwei Jahren die Recherchen für die 14 Forschungsverbünde zur SED-Diktatur ein, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert werden.
Für die nun auch gesetzlich verankerte quellenkundliche Forschung zur Erschließung der Bestände des Stasi-Unterlagen-Archivs wurde ein Konzept erarbeitet, das einen „Atlas zum Stasi-Unterlagen-Archiv“ zum Ziel hat. Forschungspublikationen aus den letzten zwei Jahren wie bspw. das Archiv-Spezial-Inventar zu Kulturgutverlusten und „Der Blick der Staatssicherheit“, eine Edition zu den Fotos der Stasi treiben die Ansätze der quellenkundlichen Forschung voran.
Der Wert der historischen Orte wurde besonders zum 30. Jahrestag der Friedlichen Revolution im Jahr 2019 deutlich. Dabei waren die „Stasi-Zentrale. Campus für Demokratie“ in Berlin, aber auch die historischen Orte der Stasi-Unterlagen in den Regionen vielfach in die Erinnerung an den Herbst 1989 eingebunden. Im Sommer 2020 war die Berliner Stasi-Zentrale Kulisse für das vierwöchige Open-Air Festival Campus-Kino mit Filmen auf Basis der Stasi-Unterlagen.
Auch digital ist der Zugang zum Archiv weiter gewachsen. Die Stasi-Mediathek, die Datenbank DDR-im-Blick und die Homepage des Stasi-Unterlagen-Archivs werden kontinuierlich erweitert. Über sie, aber auch über die sozialen Medien-Kanäle, den Podcast zum Archiv und die digitalen Findmittel werden Zehntausende erreicht, die sich mit dem Archiv und der in den Akten dokumentierten Geschichte der DDR und der deutschen Teilung beschäftigen.
Der 15. Tätigkeitsbericht des BStU ist unter www.bstu.de abrufbar.