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Die Archive der Bundesbeauftragten für die Stasiunterlagen (BStU)

Von Birgit Salamon. Veröffentlicht in: Der Archivar, Jg. 55, 2002, H. 3, S. 203

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Ausgangslage, rechtliche Situation

Seit über zehn Jahren ist das Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (StUG) in Kraft. Es "regelt die Erfassung, Erschließung, Verwaltung und Verwendung der Unterlagen des Ministeriums für Staatssicherheit und seiner Vorläufer- und Nachfolgeorganisationen (Staatssicherheitsdienst) der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik". 1

Das StUG ist ein Ergebnis sowohl der friedlichen Revolution der DDR-Opposition 1989 als auch der politischen und juristischen Auseinandersetzung 1989-91. Weil das Stasi-Unterlagen-Gesetz der zeitnahen Aufarbeitung der Tätigkeit des Repressionsapparates der SED dient, weist es einige Besonderheiten auf. So schreibt es - im Unterschied zu anderen, reinen Archivgesetzen der Bundesrepublik Deutschland - Zweckbindungen im Wesentlichen ohne Fristensetzung vor.

Der Gegensatz von Persönlichkeitsschutz und Forschungsinteresse ist gerade bei der Nutzung der vom Staatssicherheitsdienst rechtstaatswidrig erlangten Informationen von grundsätzlicher Bedeutung. "Nach dem Amtswechsel - Joachim Gaucks Amtszeit endete am 3. Oktober 2000 - sah und sieht sich die neue Bundesbeauftragte, Frau Marianne Birthler, in die schwerste politische Auseinandersetzung um das Stasi-Unterlagen-Gesetz und dessen Aufklärungs- oder politischen Aufarbeitungsauftrag gestürzt." 2

In der aktuellen Diskussion geht es um die Frage, inwieweit Personen der Zeitgeschichte im Vergleich zu anderen Bürgern Einschränkungen in Bezug auf ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht oder in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung hinnehmen müssen. Der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat am 8. März 2002 auf die Klage von Altbundeskanzler Helmut Kohl für Recht erkannt, dass nach §32, Abs. 3, Nr. 2, Spiegelstrich 1 StUG 3 auch für Personen der Zeitgeschichte, Inhaber politischer Funktionen oder Amtsträger in Ausübung ihres Amtes die Herausgabe von personenbezogenen Informationen zum Zwecke der politischen und historischen Aufarbeitung der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes nur nach Einwilligung gerechtfertigt ist.

"Auch der Umstand, dass nach höchstrichterlicher Rechtssprechung der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei Personen der Zeitgeschichte aufgrund des öffentlichen Informationsinteresses an diesen Personen grundsätzlich auf den Schutz des Kernbereiches der Privatsphäre beschränkt sei, rechtfertige die von der Bundesbeauftragten reklamierte Einschränkung nicht." 4 Damit ist der Zugang zu Unterlagen zu Personen der Zeitgeschichte, Amtsträgern in Ausübung ihres Amtes und Inhabern politischer Funktionen gravierend eingeschränkt.

Gegenwärtig widmet sich das Parlament dieser wichtigen Fragestellung, ob durch eine Novellierung des § 32, Abs. 3, Nr. 2, Spiegelstrich 1 StUG wie auch die Möglichkeit der Anonymisierung und Löschung personenbezogener Informationen über Betroffene und Dritte gemäß § 14 StUG unter Einbeziehung der richterlichen Entscheidung eine Güterabwägung von Persönlichkeitsschutz auf der einen Seite und Öffnung zur historischen, politischen und juristischen Aufarbeitung auf der anderen Seite wieder ermöglicht werden kann.

Am 25. April 2002 fand bereits eine Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages zu diesem Thema statt. Hier haben Sachverständige aus den Bereichen Politik, Datenschutz, Archiv, Forschung, Presse und nicht zuletzt auch die Bundesbeauftragte zur Frage der Notwendigkeit und des möglichen Inhalts zu solchen Gesetzesänderungen aus fachlicher Sicht Stellung genommen. Das von o.g. Urteil betroffene Tätigkeitsfeld ist jedoch nur ein quantitativ kleiner Teil der Aufgaben der Bundesbeauftragten, denn die Akteneinsichtsrechte jedes einzelnen Bürgers, die Forschung anhand von Sachakten und natürlich die Erschließung und Bewertung von Unterlagen sind weiterhin Auftrag der Bundesbeauftragten.

Das Stasi-Unterlagen-Gesetz gibt der Bundesbeauftragten die Erfassung, Bewertung, Ordnung, Erschließung, Verwahrung und Verwaltung der Unterlagen nach archivischen Grundsätzen auf (§ 37 StUG). Es sind also " ...die in Deutschland allgemein anerkannten archivischen Verfahrensgrundsätze auch bei den Stasi-Unterlagen anzuwenden...".5

Die Bundesbeauftragte ist für ca. 180 km Schriftgut (einschl. verfilmten Schriftgutes) und eine erhebliche Anzahl 6 spezieller Medien zuständig.

Allein in der Menge dieser Überlieferung liegt eine gewaltige Herausforderung. 7

Anfang der 90er Jahre stand natürlich die archivfachliche Auseinandersetzung mit dem Vorgefundenen im Vordergrund. 8 Eine der schwierigen Aufgaben war und ist die Parallelität von Erschließung und Nutzung; es sind im Stasi-Unterlagen-Gesetz keine Sperrfristen enthalten, so dass den Archivaren kein zeitlicher Vorlauf für die Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten bleibt. Gründe dafür lagen und liegen vor allem in der Rehabilitierung, der Akteneinsicht von Betroffenen, der Strafverfolgung, der Überprüfung des öffentlichen Dienstes sowie der Aufarbeitung der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes.

Schnellstmöglich mussten die vom Staatssicherheitsdienst nach dessen operativen Regularien bereits archivierten "Bestände" inhaltlich analysiert und beschrieben werden. Um diese Ablageordnung zu verstehen, haben sich die Archivare intensiv mit den Festlegungen des MfS befasst. Bedeutsam waren u.a. die Dienstanweisung Nr. 1/80 ("Grundsätze der Aufbereitung, Erfassung und Speicherung operativ bedeutsamer Informationen durch die operativen Diensteinheiten des MfS") 9 , die Dienstanweisung Nr. 2/81 vom 01.07.1981 "zur einheitlichen Gestaltung der Erfassung und Überprüfung von Personen und Objekten, der Registrierung von Vorgängen und Akten sowie der Archivierung politisch-operativen Schriftgutes in den Abteilungen XII" 10 , die "Speicherführungsprinzipien XII" 11 sowie die "Arbeitsorganisatorischen Festlegungen zur Archivordnung XII" vom 18. Mai 1989. 12

Die Auseinandersetzung mit diesen Materialien ist wichtig, weil die Ablagesystematik des MfS-Archivs ausschließlich von Kriterien des Staatssicherheitsdienstes geprägt ist und der Umgang mit einer solchen Ablageordnung an keiner Archivfachhochschule gelehrt wird.

Diese MfS-Archivbestände (ca. 58 km, davon Zentrale 22 km, Außenstellen 36 km) sind, soweit sie noch vollständig vorhanden und in geordnetem Zustand überliefert waren, seit Bestehen der BStU über die personenbezogenen MfS-Karteien zugänglich. Nicht überliefert sind der überwiegende Teil der Unterlagen der Auslandsaufklärung (HVA), der elektronischen Datenträger und einzelne zentrale Karteien aus verschiedenen MfS-Bezirksverwaltungen. Die von der Abteilung Archivbestände 1993 herausgegebene Ordnungs- und Verzeichnungsrichtlinie für die MfS-Unterlagen berücksichtigt die Besonderheiten der Überlieferung ebenso wie die Erschließungskonzeption und die im Zusammenhang mit der 1999 eingeführten Informationstechnik erarbeitete Fachvorgabe.

Eindeutig festgelegt ist, dass bereits vom MfS archivierte Unterlagen in der vorgefundenen Form erhalten bleiben. Werden solche Unterlagen im ungeordneten Bestand aufgefunden, so sind diese den "Beständen" beizufügen.

Die neun "Bestände" des MfS und je sechs "Bestände" der Bezirksverwaltungen für Staatssicherheit sind vom Inhalt und vom Umfang her sehr unterschiedlich. Der größte "Bestand" ist die "Operative Hauptablage (Archivbestand 1)", der u. a. die Schriftgutkategorien der Archivierten Untersuchungsvorgänge, der Archivierten Operativen Vorgänge, der Archivierten IM-(Inoffizielle Mitarbeiter) Vorgänge und IM-Vorläufe, die Archivierten GMS-Akten (Gesellschaftlicher Mitarbeiter für Sicherheit) und die Archivierten Operativen Personenkontrollen enthält.

Vorgänge, die zum Zeitpunkt der Auflösung des Staatssicherheitsdienstes noch nicht zur Archivierung vorlagen, aber dafür vorgesehen waren, wurden von der BStU in so genannten "90er Reihen" (z. Zt. ca. 710 lfm.) abgelegt.

Ein weiterer großer Komplex der Überlieferung sind die Unterlagen der Diensteinheiten (63 km, davon Zentrale 24 km, Außenstellen 39 km), die während der Auflösungsphase aus den Diensträumen der ehemaligen MfS-Mitarbeiter unter Aufsicht der Bürgerkomitees geholt wurden, um sie vor der Vernichtung zu bewahren. Sie sind in die Archive der BStU eingegangen.

In der Zentralstelle sind die Unterlagen von 13 Diensteinheiten des MfS - insgesamt hatte das MfS zuletzt 43 Diensteinheiten - bereits vorläufig erschlossen worden, darunter die der HVA, der Abt. M (Postkontrolle), der Sekretariate der Stellvertreter von Minister Mielke, der Abt. X (Internationale Verbindungen), der SED-Kreisleitung im MfS.

Die Prioritätensetzungen in der Erschließung werden mit der Abteilung Auskunft und der BStU-internen Forschungsabteilung 13 abgestimmt, um aktuellen Schwerpunkten zügig gerecht werden zu können.

Die Erschließungsarbeiten konzentrieren sich seit Anbeginn auf die Nutzbarmachung der in Bündeln völlig verunordnet überlieferten Unterlagen. Zu diesen Materialien gab es keinerlei Zugriffsmöglichkeiten. Schwerpunkte bei der Erschließung dieser Unterlagen liegen derzeit in folgenden Teilbeständen:

  • Hauptabteilung I (Abwehr in NVA und Grenztruppen),
  • Hauptabteilung II (Spionageabwehr),
  • Hauptabteilung VIII (Beobachtung/Ermittlung),
  • Hauptabteilung IX/11 (Aufklärung von Nazi- und Kriegsverbrechen) - hier ist ein gemeinsames Erschließungsprojekt mit dem Bundesarchiv in Arbeit,
  • Abteilung XII (Zentrale Auskunft/Speicher),
  • Hauptabteilung XVIII (Volkswirtschaft),
  • Hauptabteilung XX (Staatsapparat, Kunst, Kultur, Untergrund),
  • Hauptabteilung XXII (Terrorabwehr),
  • Abteilung Finanzen.

Der Erschließungsstand dieser Unterlagen beläuft sich derzeit in der Zentrale auf ca. 54 %, in den Außenstellen auf ca. 76 %.

Recherchemöglichkeiten, Findhilfsmittel

Zu Beginn wurden die Unterlagen über die Erstellung von Findkarteien zugänglich gemacht, d.h. jeder definierte Teilbestand (Unterlagen einer Diensteinheit des MfS) wurde personen- und sachbezogen verzeichnet. Die speziellen Informationsträger sind bzw. werden zudem medienspezifisch verzeichnet.

Die Besonderheiten der Überlieferung des Staatssicherheitsdienstes führten nach längerem Beratungs- und Prüfprozess dazu, ein eigenes IT-gestütztes Erschließungsprogramm zu entwickeln.

Die in der Behörde beschäftigten Programmierer begannen damit 1996, nachdem die Archivare die Fachvorgabe erstellt hatten. Damit wird der thematische Zugang geschaffen, der mit der personenbezogenen Erschließung einher geht. Hierfür sind die "Ordnungs- und Verzeichnungsgrundsätze für die staatlichen Archive der Deutschen Demokratischen Republik" (die fachlichen Aspekte betreffend) sowie die internen Festlegungen zur Ordnung und Verzeichnung der Materialien zu berücksichtigen.

Die Recherche im IT-gestützten Sachaktenerschließungsprogramm kann erfolgen:

  1. über die Klassifikation,
  2. über die Schlagworte,
  3. über die Volltextrecherche.

Derzeit wird die Vergabe der Schlagworte vereinheitlicht, indem ein Thesaurus für den Gesamtbestand des Staatsicherheitsdienstes erarbeitet wird. Der personenbezogene Zugriff (bei Vorhandensein von vollständigen Personengrunddaten) ist so strukturiert, dass über einen automatischen Datenabgleich nach Eingang eines Rechercheantrags die relevanten Erfassungen zusammengeführt werden.

Dies betrifft bisher folgende Schwerpunkte:

  1. Angaben zu ehemaligen hauptamtlichen Mitarbeitern des MfS und des Wachregiments
  2. Angaben zu ehemaligen Mitarbeitern und sonstigen Personen im Zusammenhang mit HVA-Bezügen, zu Hauptamtlichen Inoffiziellen Mitarbeitern und zu Offizieren im besonderen Einsatz
  3. Angaben zu Personen, zu denen Angaben während des Erschließungsprozesses in ein elektronisches Personenregister aufgenommen werden:
    1. Personendaten aus den so genannten Dezentralen Karteien der Diensteinheiten,
    2. Personendaten, die bei der Erschließung der Unterlagen der Diensteinheiten aufgenommen werden, soweit sie relevant sind, 14
    3. Personendaten aus dem Teilbestand "Hauptabteilung Kader und Schulung", soweit sie nicht zu 1. gehören,
    4. Personendaten aus den so genannten Sonderkarteien der Zentralen Personenkartei (vom MfS "gelöschte" Karteien, die noch nicht der regulären Vernichtung zugeführt worden waren),
    5. Personendaten aus der Erschließung der Bild- und Tonunterlagen.

Weitere Daten aus folgenden Komplexen können mit Terminalrecherchen ermittelt werden:

  1. Angaben, die in den so genannten Zielkontrollaufträgen der "Hauptabteilung III" (Funkaufklärung des MfS) enthalten sind,
  2. Personendaten, die auf den Justizaktenkarteien aufgeführt sind,
  3. Angaben zu relevant dargestellten Personen, die aus dem Prozess des Aktenlesens gewonnen werden.

Der Umstand, dass die vom MfS angelegten Vorgänge in aller Regel zu Personen geführt wurden, erschwert die Erschließung wie auch den Zugang zu den Findhilfsmitteln für die Nutzer.

Der Zugang zu den BStU-Findhilfsmitteln ist seit längerem ein Diskussionsthema vor allem der Antragsteller aus dem Bereich der Forschung und der Medien. Der direkte Recherchezugriff auf die MfS-Findhilfsmittel sowie auf die o. g. personenbezogenen BStU-Findhilfsmittel ist aus Datenschutzgründen nur einem Referat in der Abteilung Archivbestände sowie je einem Bereich im Sachgebiet Archivwesen der Außenstellen möglich. Hier wird auf Antrag und nachvollziehbar recherchiert.

Den Zugang zu dem elektronischen Erschließungssystem hat ebenfalls nur ein begrenzter Kreis. Das Stasi-Unterlagen-Gesetz schreibt fest, dass die BStU "personenbezogene Informationen aus Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes... in automatisierten Dateien nur als Hilfsmittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben speichern, verändern und nutzen" darf (§ 41 StUG).

Diese Dateien dürfen nur die Informationen enthalten, "die zum Auffinden von Unterlagen und der dazu notwendigen Identifizierung von Personen erforderlich sind" (§ 41 StUG).

Externe Forscher können sich über die Erschließungsergebnisse teilbestandsbezogen in Form von vorläufigen Findbüchern informieren. Die Bezeichnung "vorläufig" wird gewählt, weil nicht auszuschließen ist, dass die Bestände Zuwachs durch Akzessionen, im Ergebnis der Rekonstruktion der vom MfS vorvernichteten Unterlagen (zerrissene Materialien in Säcken) und durch Bestandsabgrenzungen erfahren. "Vorläufig" bedeutet auch, dass die Bewertung der Unterlagen und die Zusammenführung der Daten aus dem Schriftgut und aus den speziellen Informationsträgern noch nicht abgeschlossen ist.

Das erste von der BStU vorgelegte Findbuch beschreibt einen bereits vom MfS archivierten "Bestand". Es handelt sich hierbei um den "Archivbestand 2: Allgemeine Sachablage des MfS".

Auch in diesem "Bestand" sind sach- und personenbezogene Daten nicht zu trennen. Die Unterlagen spiegeln Vorgänge aus dem gesamten Zeitraum des Bestehens des MfS wider (1950-1989). Auf eine Besonderheit soll an dieser Stelle hingewiesen werden. Sämtliche vom MfS archivierten "Bestände" sind in Analogie zur im MfS üblichen Pertinenzordnung angelegt. Hierbei spielt die spezifische Aufgabenstellung des MfS eine wesentliche Rolle.

Inhaltlich stehen folgende Aspekte im Vordergrund:

  • Beobachtung und Kontrolle von Organisationen, Einrichtungen und Wirtschaftsbetrieben sowie von Personen und Personengruppen im In- und Ausland,
  • Zusammenarbeit mit anderen Geheimdiensten und Beteiligung an außenpolitischen Angelegenheiten,
  • Ermittlungen zu politischer Opposition, zu allgemeiner Kriminalität, zu Bränden und Unfällen, zu Tötungen und Selbsttötungen,
  • Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern,
  • personenbezogene Unterlagen zu Häftlingen, Darstellung der Situation in Haftanstalten,
  • Stimmungsberichte zur politischen und ökonomischen Lage in der DDR, ausführliche Eingaben von DDR-Bürgern (z.T. auch Ausländern) zu persönlichen und auch gesellschaftlichen Angelegenheiten,
  • Lage an der innerdeutschen Grenze und Republikfluchten,
  • Organisation und Verwaltung des Apparates des Staatssicherheitsdienstes:
    - Mitarbeiterangelegenheiten (Personalfragen)
    - Schriftgutverwaltung und Archivierungspraxis
    - Entwicklung und Anwendung von Datenverarbeitungsprojekten.

Das Findbuch gestattet erstmalig externen Forschern und Medienvertretern, Informationen über die inhaltliche Vielfalt der Unterlagen direkt einzuholen. Die Abteilung Archivbestände bei der Bundesbeauftragten wird künftig dem öffentlichen Interesse an den MfS-Beständen stärker entsprechen können. Eine erste Bestandsübersicht zur gesamten MfS-Überlieferung ist im Internet vorgesehen.

Repertorien dokumentieren einerseits die Tätigkeit der Archivare und dienen andererseits als wichtige Voraussetzung für den Zugang zu den Quellen. Es folgen demnächst Findbücher zu den Teilbeständen "Juristische Hochschule des MfS / Potsdam", "Sekretariate der Stellvertreter des Ministers" und "SV Dynamo" (Sportvereinigung), "Abteilung X" (Internationale Verbindungen) sowie eine Übersicht zu den MfS-Filmen und -Videos.

Die Findbücher betreffen vor allem das Schriftgut, denn die Erschließung der speziellen Medien nimmt noch eine geraume Zeit in Anspruch. Für das Schriftgut ist die komplette Grobsichtung der in Bündeln überlieferten Materialien bereits 1998 abgeschlossen worden, damit war eine Vorstufe der Erschließung geschaffen. Für die speziellen Medien dagegen sind solche verschiedenen Arbeitsschritte nicht voneinander zu trennen. Ich möchte diese Schwierigkeiten am Beispiel der Erschließung der elektronischen Medien beleuchten.

Am 26. Februar 1990 beschloss die neue Regierung der DDR "in Übereinstimmung mit den Bürgerkomitees der Bezirke und mit Zustimmung des Zentralen Runden Tisches... alle magnetischen Datenträger mit personengebundenen Daten der Bürger zu vernichten, um so den schnellen Zugriff auf sie unmöglich zu machen...". 15

Trotz dieser Entscheidung sind Tausende von Magnetbändern und -platten in den Archiven der BStU überliefert. Dieser Umstand beruht unter anderem auf Rückführungen (§ 11 StUG), die hauptsächlich 1991-97 stattfanden. Übernahmen erfolgten z. B. von Behörden wie dem BVA, dem BGS, dem LKA Brandenburg.

Bereits 1992 wurde mit der Nummerierung sämtlicher Bänder begonnen. Ein 1992 in der Abteilung Archivbestände eingerichtetes Referat zur Erschließung spezieller Informationsträger erarbeitete erste konzeptionelle Überlegungen, um dem Erschließungsauftrag gerecht zu werden. Wie in der DDR üblich, wurden auch beim Staatssicherheitsdienst die Datenbestände auf Großrechneranlagen verarbeitet. Diese ESER-Rechner (Einheitliches System Elektronischer Rechentechnik) waren Nachbauten von IBM-Großrechneranlagen. 16

Um möglichst schnell die Datenbestände zu sichten und zu sichern, schloss die Behörde am 02. August 1993 eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesministerium der Verteidigung, Überleitungsstelle Materialwirtschaft Luftwaffe, ab, weil dort eine entsprechende Rechenanlage erhalten war. Somit wurden alle Magnetbänder und -platten technisch geprüft und in die Kategorien "fabrikneu", "leer", "defekt", "gelöscht" und "beschrieben" eingestuft. Diese Sichtung auf technische Zugriffsmöglichkeiten hatte zum Ergebnis, dass zum einen ein Protokoll über den Inhalt und die Kennsätze der Datenträger sowie ein Kurzausdruck des Inhalts für jedes Magnetband und jede Magnetplatte gefertigt wurde und zum anderen eindeutige BStU-Archivsignaturen vergeben werden konnten.

Ab 1995 lag der Schwerpunkt der Arbeiten in der Umkopierung auf moderne PC-lesbare Datenträger, wobei Datenträger mit bis dahin lesbaren Dateien vorrangig behandelt wurden.

Der größte Teil der beschriebenen Datenträger war nicht interpretierbar.

Die Gründe dafür lagen vor allem in den vielfältigen unbekannten Verschlüsselungen und Codierungen sowie in den fehlenden Kenntnissen zum Aufbau der DV-Projekte des MfS. Ein großes Problem stellte auch die Unvollständigkeit der überlieferten Datenträger dar, so sind praktisch aus allen Projekten nur Reste, aber keine vollständigen Datensicherungen vorhanden. Um detaillierte Kenntnisse über Verschlüsselungsverfahren, Datenformate und Verknüpfungsmerkmale des zugrundeliegenden Thesaurus (Steuerdatenbank) zu erlangen, legten die Mitarbeiter Augenmerk auf die Sichtung des Schriftgutes des MfS (vor allem der Abt. XIII - Zentrale Rechenstation) nach Anwenderdokumentationen.

Im August 1995 ist die Anwenderdokumentation zum HVA-Projekt SIRA (System zur Informationsrecherche der Hauptverwaltung Aufklärung des MfS) auf einer Magnetplatte ermittelt worden. Des Weiteren konnten zusammengehörende Datenträger zu bestimmten Projekten über erkennbare Alt-Signaturen zusammengeführt werden. Rekonstruiert wurde u. a. die komplette Vorgangskartei F 22 (Teildatenbank 21) des EDV-Systems der HVA. 17

Parallel zur archivischen Beschreibung/Sichtung des HVA-Projektes SIRA erfolgte die weitere Sicherung der Informationen, die auf Magnetplatten enthalten waren. Mit Abschluss dieser Arbeiten im Dezember 1997 konnte die Anlage im Rechenzentrum Eggersdorf abgeschaltet werden. Für die Sicherung der Magnetbandinformationen wurde ein modernes Datenkopiergerät beschafft, welches es ermöglicht, alle ESER-Magnetbänder unkompliziert auf PC zu sichern.

Gegenwärtig liegen die Aufgaben in der Fertigstellung des BStU-Recherchesystems, verbunden mit der Rekonstruktion von weiteren Daten für das Datenprojekt SIRA sowie in der Erschließung anderer MfS-Projekte (z. B. Projekt Kader, Finanzen und Besoldung).

Neben den magnetischen Datenträgern ist auch eine Vielzahl von Disketten überliefert, die noch zu erschließen sind. Es ist abzusehen, dass die Archivierung der elektronischen Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes noch eine längere Zeit in Anspruch nehmen wird.

Bewertung

Im Paragrafen 37 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes ist neben der Ordnung, Erschließung, Verwahrung und Verwaltung auch die Bewertung der Unterlagen aufgeführt. Die Bewertung als Bestandteil der archivischen Arbeit berührt sowohl die Erschließungsintensität als auch die Frage, die Unterlagen "nach ihrer Bedeutung zu bewerten und wertlose Materialien, wie etwa in großen Mengen vorhandene Vordrucke gegebenenfalls zu kassieren". 18 Des Weiteren hat die Behörde "mitzuteilen, in welchem Umfang und in welchem Zeitraum Unterlagen für die Erfüllung" ihrer "Aufgaben voraussichtlich nicht mehr benötigt werden". 19

Auch wenn der Begriff der Kassation nicht explizite im Stasi-Unterlagen-Gesetz enthalten ist, begleitet er ständig die archivfachliche Arbeit. Am 25.06.1997 trat eine Arbeitsanweisung für die ordnungsgemäße Kassation von Mehrfachüberlieferungen in Kraft, die verschiedene, bis dahin getroffene Einzelentscheidungen zusammenfasste.

"Mehrfachüberlieferungen im Sinne dieser Regelung sind die massenhaft auftretenden Exemplare von Unterlagen (Kopien, Druckexemplare usw.), die durch mechanische Vervielfältigung entstanden sind.

Dazu gehören z. B.:

  • innerdienstliche Bestimmungen
  • Schulungsmaterial
  • Leerformulare 20

Seit April 2001 gibt es eine Arbeitsanweisung für die ordnungsgemäße Kassation von MfS-Unterlagen. Es handelt sich um den ersten Teil eines Bewertungskatalogs, der als Entscheidungshilfe das Aussondern von Einzelunterlagen im Erschließungsprozess erleichtern soll. Gegenstand sind Schriftgutarten, die weder heute noch künftig für die historische Forschung oder andere Zwecke von Wert sind.

Da die Bewertungsaufgaben, auch wegen der Gültigkeit des StUG, heute noch nicht abschließend zu beantworten sind (v. a. auch nicht für die bereits vom MfS archivierten Ablagen), werden diese Fragen vorläufig über die Verzeichnungsintensität gelöst. Auch die zu erstellenden Repertorien reflektieren dieses Problem.

Ausblick

Die Erschließung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes bleibt ein interessantes Aufgabenfeld für die Archivarinnen und Archivare in der Behörde der BStU. Sie haben hier die Möglichkeit, archivwissenschaftliche Kenntnisse und Erfahrungen auf einem bisher unbekannten Terrain anzuwenden und an interessierte, auch internationale Kreise zu vermitteln.

Das Modell der BStU ist in den postkommunistischen Ländern Europas auch auf großes Interesse gestoßen. Die gesellschaftspolitische Bedeutung der Aufarbeitung für die Entwicklung der Demokratie wird dort immer größer. Für einzelne dieser Länder ist die BStU sogar Orientierungshilfe. Beispiele sind das IPN Warschau (Instytut Pamięci Narodowej - Institut des Nationalen Gedenkens) und das CNSAS (Consiliul National pentru Studiera Arhivelor Securitatii - Nationaler Rat für die Aufarbeitung der Archive der Securitate) in Bukarest.

Die bisherigen Erfahrungen dieser Behörden wurden auf verschiedensten internationalen Treffen, wie im März 2002 in Warschau und in Budapest sowie im April 2002 in Sofia, diskutiert. Eine Stärke von Demokratien zeigt sich in dem Willen, sich der Vergangenheit zu stellen und diese aufzuarbeiten.

Birgit Salamon
14. März 2003

Anmerkungen

1 § 1 Abs. 1 StUG

2 vgl. Peter Busse und Dagmar Unverhau: Die Rolle der Archive in der politischen Auseinandersetzung um die Aufarbeitung der Vergangenheit. Sonderdruck aus: Zeitschrift des Schweizerischen Bundesarchivs, Studien und Quellen, 27, Archive und Geschichtsschreibung, S. 205

3 "Personenbezogene Informationen dürfen nur dann veröffentlich werden, wenn ...

2. es sich um Informationen über

- Personen der Zeitgeschichte, Inhaber politischer Funktionen oder Amtsträger in Ausübung ihres Amtes, soweit sie nicht Betroffene oder Dritte sind, ... handelt" (§ 32 Abs. 3 Nr. 2 StUG)

4 Schriftliche Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts, S. 4

5 Dr. Hansjörg Geiger, Dr. Heinz Klinghardt, Stasi-Unterlagen-Gesetz mit Erläuterungen für die Praxis, Deutscher Gemeindeverlag GmbH und Verlag W. Kohlhammer GmbH, 1993, S. 151

6 ca. 517.890 Fotopositive, ca. 731.300 Fotonegative, ca. 68.340 Dia, 4.056 Videos, 802 Kinefilme, ca. 164.000 Tonträger, 9.860 Disketten, 9.998 Magnetbänder, 883 Magnetplatten

7 vgl. Dr. Dagmar Unverhau: Die archivische Situation in den neuen Ländern der Bundesrepublik Deutschland. Teil II 2. Gemeinsame Arbeitssitzung des 63. Deutschen Archivtages, Der Archivar, Jg. 46, 1993, H. 1

8 Meine Ausführungen dienen hier vor allem dem Beschreiben der archivfachlichen Herangehensweise an die Erschließung der Stasi-Unterlagen in den Archivbereichen der BStU. Die archivtheoretischen Diskussionen zu später möglichen Zuständigkeiten für diese Unterlagen, zur Frage, ob die BStU heute schon ein Archiv ist oder nicht sowie zur Problematik der "Anormalität" des MfS-Archivwesens im Vergleich zu "normalen" Archiven werden nicht beleuchtet.

9 BStU, MfS, BdL/Dok., Nr. 5221

10 BStU, MfS, BdL/Dok., Nr. 4210

11 BStU, MfS, BdL/Dok., Nr. 11153

12 BStU, MfS, Abt. XII, Nr. 3106

13 Die BStU gliedert sich in vier Abteilungen, wobei die Abteilung Archivbestände u. a. für die Ordnung und Verzeichnung der Unterlagen zuständig ist. Weitere Abteilungen sind die Abteilung Auskunft, die Abteilung Bildung und Forschung sowie die Abteilung Zentrale Verwaltung.

Die 14 Außenstellen sind ebenso strukturiert. An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass die Bearbeitung der Anträge externer Forscher bereichsübergreifend im Archiv und im Auskunftsbereich erfolgt.

14 Die während der Erschließung aufzunehmenden Personendaten müssen so eindeutig sein, dass eine definitive Zuordnung zu Personen erfolgen kann, d.h. die Unterlage muss Personengrunddaten (Name, Vorname, Geburtsdatum) aufweisen, damit eine Aufnahme in das elektronische Personenregister erfolgen kann. Jedoch sind in den Unterlagen auch Angaben zu Personen enthalten, die diese Vollständigkeit nicht aufweisen, die aber so relevant sind, dass ein Zugriff ermöglicht werden sollte.

Das IT-gestützte Sachaktenerschließungsprogramm ist deshalb so ausgestattet, dass hierzu auch Angaben aufgenommen werden können.

15 wie 5, S. 8

16 vgl. Michael Wettengel: Archivierung digitaler Datenbestände aus der DDR, in: Werkhefte der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg, Serie A, Landesarchivdirektion, Heft 13, S. 227, Stuttgart, 1999

17 Zu diesen Beständen war keine geschlossene Projektdatenüberlieferung vorhanden, so dass die Einzelheiten vom Binärcode über die Merkmalshinterlegung bis hin zum Satzaufbau ermittelt werden mussten. Daraufhin ist ein Konvertierungsprogramm geschrieben worden.

Die Vorgangsdaten der F 22 zur MfS-Auslandsspionage korrespondieren mit den Angaben der F 16-Klarnamendatei der HVA, die 1990 an die CIA gelangt war und nunmehr in Form von CD-ROM in einem längeren Prozess aus den USA zurückgeführt wird.

18 wie 5, S. 151

19 § 37 Abs. 3 Satz 2 StUG

20 Arbeitsanweisung, Pkt. 1.3