Am 11. Februar wurden die letzten inhaftierten Bürgerrechtler entlassen, allerdings nicht in die DDR, sondern in die Bundesrepublik. Vor die Alternative langjährige Haft oder Übersiedlung gestellt, wurde ihre Ausreise erzwungen. Damit bewies die SED-Führung erneut ihre Unfähigkeit im Umgang mit politisch Andersdenkenden. Davon zeugte auch Honeckers Rede vor den 1. Sekretären der SED-Kreisleitungen am 12. Februar, als er sagte: "Staatsfeindliche Tätigkeit ist im Ansatz zu unterbinden." Doch von solchen Äußerungen ließ sich die innere Opposition der DDR nicht mehr einschüchtern.
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