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Datenträger (CD-ROMs) der Rosenholz-Dateien

Die "Rosenholz"-Dateien

Die "Rosenholz"-Dateien – seit ihrer Rückführung aus den USA sind die mikroverfilmten Karteien der Hauptverwaltung Aufklärung (HV A), der Spionage-Abteilung des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS), Gegenstand lebhafter öffentlicher Diskussionen. Was hat es mit diesen Dateien auf sich? Welche Erkenntnisse ergeben sich aus ihnen? Welche Personen sind in ihnen erfasst? Können damit West-Spione der Stasi "enttarnt" werden?

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Einleitung

Seit Juli 2003 stehen die Rosenholz-Dateien für die Aufarbeitung zur Verfügung. Sie werden beim Stasi-Unterlagen-Archiv wie andere Stasi-Unterlagen genutzt und in die Recherchen einbezogen. Dadurch ergeben sich neue Einblicke in die Tätigkeit des MfS im "Operationsgebiet" – gemeint war damit im Stasi-Jargon insbesondere das westliche Ausland.

Welche Ziele das MfS im Westen verfolgte, welcher Personen und Methoden es sich dabei bediente und wie erfolgreich es war, ist noch nicht hinreichend erforscht. Auch über das Inlandsnetz der HV A gibt es bisher nur wenige Erkenntnisse. Die Karteien der HV A können diese Forschungen unterstützen. Nicht zuletzt deshalb, weil sie den Weg zu relevanten Unterlagen weisen können, die bisher nicht auffindbar waren oder nicht zugeordnet werden konnten.

Spektakuläre Enthüllungen über Personen des öffentlichen Lebens der früheren Bundesrepublik sind dabei nicht zu erwarten. Das Agentennetz des MfS, das Ende der 80er Jahre im Westen existierte, wurde durch die Ermittlungsbehörden der Bundesrepublik schon vor Jahren weitgehend aufgedeckt.

Seit Freigabe dieser Unterlagen sind auch Untersuchungen zu ihrer Beschaffenheit und ihrer Aussagekraft möglich. Die Wissenschaftler in der Behörde der BStU haben dazu bereits wichtige Erkenntnisse vorgelegt. So war zwar bekannt, dass ein Teil der Personen, die in den HV A-Karteien verzeichnet sind, keine inoffiziellen Mitarbeiter (IM) des MfS waren. Die inzwischen vorliegenden Zahlen überraschen dennoch: Bei etwa 90 Prozent der in den Karteien der HV A geführten Personen handelt es sich um Betroffene oder Dritte im Sinne des Stasi-Unterlagen-Gesetzes.

Auch die Erwartung, dass es sich bei den in den Rosenholz-Dateien erfassten Personen vor allem um Bürgerinnen und Bürger der alten Bundesrepublik handelt, trifft nicht zu: Der "Kampf gegen den Feind" wurde jenseits der Grenzen, aber auch innerhalb der DDR geführt. Das Inlandsnetz der HV A war deutlich größer als bisher vermutet.

Die Forschung zur Westarbeit des Staatssicherheitsdienstes der DDR ist nach wie vor ein interessantes und längst nicht abgeschlossenes Kapitel – die Rosenholz-Dateien liefern dazu wichtige Bausteine.

Datenträger (CD-ROMs) der Rosenholz-Dateien

Woher kommt der Name "Rosenholz"?

Im Zusammenhang mit den Ermittlungen wegen Spionage für das MfS erhielten deutsche Behörden seit 1993 die Möglichkeit, Informationen aus den in Amerika befindlichen HV A-Karteien zu nutzen. Die Beschaffung dieser Informationen lief beim Bundesamt für Verfassungsschutz unter dem Namen "Rosenholz". In den darauf folgenden Jahren bürgerte sich die Bezeichnung "Rosenholz-Akten" ein und sorgte damit für Missverständnisse – tatsächlich handelt es sich bei den Daten im Wesentlichen um Karteien und Computerausdrucke, nicht um Akten im engeren Sinne.

Wird "Rosenholz" veröffentlicht?

MfS-Unterlagen können auf Basis des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG) für bestimmte Zwecke, insbesondere zur Aufarbeitung der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes, herausgegeben werden. Das Stasi-Unterlagen-Archiv veröffentlicht die Karteien deshalb nicht, sondern gibt sie im Rahmen der rechtlichen Regelungen auf Antrag heraus.

Wofür dürfen die Unterlagen genutzt werden?

Die Rosenholz-Dateien sind Bestandteil der Karteien in den Archiven des Stasi-Unterlagen-Archivs und dienen in erster Linie als archivische Findmittel. Wie andere Karteien sind sie häufig aber auch Teil der Unterlagen, die auf Antrag von Einzelpersonen und Institutionen herausgegeben werden. Die wichtigsten Verwendungszwecke sind persönliche Akteneinsichten, Auskünfte im Zusammenhang mit Überprüfungen und Anträge aus Wissenschaft und Presse, die sich mit dem Thema MfS-Aufarbeitung beschäftigen.

Gibt es Überprüfungen auf der Grundlage von "Rosenholz"?

Ob überprüft wird, entscheiden – je nach Rechtslage – die Parlamente bzw. die einzelnen Parlamentarier oder die Institutionen hinsichtlich ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das Stasi-Unterlagen-Archiv darf von sich aus keine Überprüfungen einleiten. Bei einer Überprüfung sind stets alle im Archiv verfügbaren Unterlagen einzubeziehen, eine Recherche nur in den HV A-Karteien ist weder zulässig noch sinnvoll.

Die HV A-Überlieferung

Im Winter 1989/90 sicherte sich die HV A ein Sonderrecht: Während alle anderen Abteilungen ab Januar 1990 aufgelöst wurden, betrieb die HV A bis Juni 1990 ihre Abwicklung selbst. Sie nutzte die Gelegenheit und vernichtete ihr Archiv fast vollständig. Auch die Karteikarten der HV A wurden aus der Zentralen Personenkartei des MfS entfernt. Übrig geblieben sind vor allem jene Informationen der HV A, mit denen sie die SED-Führung über ihre Erkenntnisse unterrichtete.

Auch in einigen Bezirksverwaltungen blieben Unterlagen erhalten: In Leipzig verhinderte das Bürgerkomitee die Vernichtung der Unterlagen, in Gera fanden sich Säcke mit zerrissenen Unterlagen, in anderen Bezirksverwaltungen Teilüberlieferungen.

Viele Unterlagen der HV A befinden sich in Beständen anderer Stasi-Abteilungen, in die sie von der HV A aus verschiedenen Gründen geleitet worden waren. Alles in allem blieben nach groben Schätzungen zehn Prozent der Personenakten erhalten.

Weitere Informationen sind in Datenbanken mit dem Namen SIRA (System der Informationsrecherche der HV A) enthalten. Im Jahre 1998 gelang es, diese EDV-Bänder der HV A mit einer großen Zahl angeblich gelöschter Datensätze wieder lesbar zu machen. Die SIRA-Daten enthalten u.a. wertvolle Angaben über die bei der HV A eingegangenen Informationen und über ihr weltweites Agentennetz.

Die Rücklieferung der HV A-Dateien

Die vom MfS mikroverfilmten HV A-Dateien gelangten auf bis heute unbekanntem Weg in die Hände des amerikanischen Geheimdienstes CIA. Nach jahrelangen Bemühungen der Bundesregierung begannen die US-Amerikaner 1999, Kopien der Mikrofilme auf CDs an Deutschland zurückzugeben. Bis März 2003 wurden dem Stasi-Unterlagen-Archiv 381 CD-ROM übergeben. Bedingung der Rückgabe war die Einstufung als Verschlusssache, die jedoch im Juni 2003 aufgehoben wurde. Seither unterliegen die Unterlagen denselben Verwendungsregeln wie andere Stasi-Unterlagen.

Besteht die Möglichkeit, dass die Unterlagen manipuliert wurden?

In einigen Fällen ist nachweisbar, dass die amerikanische Behörde Bildbearbeitungssoftware eingesetzt hat, um die Lesbarkeit digitalisierter Karteikarten zu verbessern. Dabei kam es mitunter zu Veränderungen einzelner Ziffern oder Buchstaben. Hinweise auf vorsätzliche Manipulation hat es bisher nicht gegeben. Überdies ermöglichen Vergleiche mit anderen Unterlagen, die in den Faksimiles enthaltenen Angaben zu überprüfen.

Ermittlungen in Sachen Spionage

Seit 1990 wurde in rund 3.000 Fällen gegen Bürgerinnen und Bürger der alten Bundesrepublik wegen Spionage im Dienste des MfS ermittelt, ungefähr die Hälfte davon betraf inoffizielle Mitarbeiter (IM) der HV A im Westen. In über 360 Fällen führten die Ermittlungsverfahren zu Verurteilungen. Haftstrafen wurden in 63 Fällen verhängt.

Ehemalige DDR-Bürgerinnen und -Bürger dagegen durften nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes von 1995 für Spionage gegen die Bundesrepublik nur in Ausnahmefällen strafrechtlich belangt werden. Insgesamt wurden 23 hauptamtliche Mitarbeiter des DDR-Spionageapparates und andere DDR-Bürgerinnen und -Bürger verurteilt. Ihnen warf man neben Spionage jedoch auch andere Straftaten vor. So wurde etwa Spionage-Chef Markus Wolf wegen Mittäterschaft bei Menschenraub, Freiheitsberaubung und Körperverletzung rechtskräftig verurteilt.

Einige wichtige Zahlen

Die vorliegenden HV A-Karteien enthalten rund 280.000 Personendaten aus der gesamten Zeit der HV A-Tätigkeit bis zum Zeitpunkt der Verfilmung 1988. Eine Hochrechung der ausgezählten Teilmengen ergibt: etwa 150.000 (54 Prozent) davon entfallen auf Bundesbürgerinnen und -bürger und etwa 107.000 (38 Prozent) auf Bürgerinnen und Bürger der DDR (8 Prozent ohne Zuordnung). Bei schätzungsweise 90 Prozent dieser Daten handelt es sich nicht um IM des MfS, sondern um Personen, die aus dem Umfeld der IM stammten oder aus anderen für das MfS wichtigen Gründen erfasst wurden. Schätzungen haben ergeben, dass rund 6.000 Bürgerinnen und -Bürger der BRD und über 20.000 der DDR tatsächlich als IM der HV A geführt wurden. Nur ein Teil davon  – ca. 1.500 im Westen und 10.000 in der DDR – war 1989 noch aktiv.

Die HV A-Karteien

Die sogenannten Rosenholz-Dateien sind größtenteils mikroverfilmte Karteien der HV A. Sie sind aufgebaut wie andere Karteien des MfS. Anders als bei diesen finden sich jedoch unter einer Registriernummer oft mehrere Personen. Dies erschwert in vielen Fällen die Identifizierung von IM oder macht sie sogar unmöglich. Die Rosenholz-Dateien bestehen aus drei verschiedenen Karteien: den F 16-Karteien, den F 22-Karteien und den Statistikbögen.

F 16

In der Personenkartei erfasste die HV A die Daten von Personen, die für sie von Bedeutung waren. Dazu dienten Karteikarten, die intern Form 16 (F 16) genannt wurden.

Die F 16 enthält Namen und persönliche Daten einer Person sowie eine Registriernummer, nicht aber den Grund der Registrierung. Sehr häufig wurden mehrere Personen unter einer Registriernummer geführt.

Rund 90 Prozent der Einträge in diesen F 16-Karteikarten betreffen nicht IM – der Begriff "Agentenkartei" ist daher irreführend.

F 22

Die Vorgangskartei, für die das Formblatt 22 (F 22) verwendet wurde, enthält Hinweise darauf, unter welcher Kategorie die verzeichneten Personen geführt wurden. Die rund 57.000 F 22 enthalten keine Klarnamen und persönlichen Daten, sondern Registriernummern, mit denen sich die Verbindung zu den F 16 herstellen lässt.

Die F 22 gibt erste Anhaltspunkte, aus welchen Gründen sich die HV A für die zu einer Registriernummer gehörenden Personen interessiert hat.

Statistikbögen

Zur genauen Funktion der rund 1.700 überlieferten Statistikbögen im Stasi-Unterlagen-Archiv lassen sich nach bisherigem Forschungsstand nur vorläufige Angaben machen. Die bisher verbreitete Auffassung, es handele sich um eine "Mobilisierungskartei", die Personen von ganz besonderer Bedeutung verzeichnet, hat sich nicht bestätigt. Die beim Stasi-Unterlagen-Archiv vorliegenden Statistikbögen beziehen sich auf Bundesbürgerinnen und -bürger, die als IM geführt wurden.

Ein Statistikbogen fasst verschiedene Angaben zu einem IM zusammen. Er enthält nicht den bürgerlichen Namen, sondern Decknamen, Registriernummer und nähere Charakterisierungen wie Motiv zur Kooperation und Beginn der inoffiziellen Zusammenarbeit. Zusammen mit den dazugehörigen F 16 und F 22 Karteien sind die Statistikbögen wichtige Mittel zur Identifizierung von Personen.

Eine Quellenkritik

Publikation

"Rosenholz"

Eine Quellenkritik

Die "Rosenholz"-Dateien – seit ihrer Rückführung aus den USA waren die mikroverfilmten Karteien der Hauptverwaltung Aufklärung (HV A), der Spionage-Abteilung des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS), Gegenstand lebhafter öffentlicher Diskussionen.

Publikation

Hauptverwaltung A (HV A)

Aufgaben - Strukturen - Quellen

Im Zentrum des Handbuchkapitels zur Hauptverwaltung A (HV A) steht die Rekonstruktion von Aufgaben, Strukturen und Quellen sowie die informationsbeschaffende Tätigkeit der Diensteinheit. Dies geschieht mit Blick auf die Zentrale in Berlin wie auch auf die Bezirksverwaltungen des MfS.

Literaturhinweise

  • Georg Herbstritt: Bundesbürger im Dienst der DDR-Spionage. Göttingen 2007.
  • Georg Herbstritt, Helmut Müller-Enbergs (Hg.): Das Gesicht dem Westen zu ... DDR-Spionage gegen die Bundesrepublik Deutschland. Bremen 2003.
  • Joachim Lampe: Juristische Aufarbeitung der Westspionage des MfS. Eine vorläufige Bilanz. In: BF informiert, Nr. 24 (1999).
  • Helmut Müller-Enbergs (unter Mitarbeit von Sabine Fiebig, Günter Finck, Georg Herbstritt, Stephan Konopatzky): "Rosenholz". Eine Quellenkritik. Berlin 2007.
  • Helmut Müller-Enbergs: Kleine Geschichte zum Findhilfsmittel "Rosenholz". In: Deutschland Archiv 36 (2003) 5.
  • Helmut Müller-Enbergs: Inoffizielle Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit, Teil 2: Anleitung für die Arbeit mit Agenten, Kundschaftern und Spionen in der Bundesrepublik Deutschland. Berlin 1998.