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 Ein Luftbild zeigt die einzelnen Sicherheitszonen des Flugplatzes Suhl-Goldlauter

Misstrauen über den Wolken

Rigide Richtlinien sorgten in der DDR dafür, dass nur linientreue Bürger ihr Land von oben betrachten durften. Zu groß war die Angst der SED-Machthaber, dass die Piloten den Flug zur Flucht in die Bundesrepublik nutzen könnten.

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Aus dem Suhler Stasi-Unterlagen-Archiv sind einige Dokumente und Fotografien zum regionalen Segelflug überliefert. Im Mittelpunkt steht dabei die geheimpolizeiliche Durchdringung des Flugplatzes in Suhl-Goldlauter. Das Ministerium für Verkehr der DDR genehmigte am 1. Juli 1972 den Flugbetrieb in Suhl-Goldlauter. Ausgelegt war der Flugplatz für den Segel- und Motorflug. Er lag auf 590 Metern Höhe und die Start- und Landepiste bestand aus einer Grasnarbe. Als Halter trat der Bezirksvorstand der Gesellschaft für Sport- und Technik (GST) in Erscheinung. Die GST war für die vormilitärische Ausbildung der Jugend verantwortlich und diente somit als wichtiges Kaderreservoir für die bewaffneten Organe der DDR.

Treue zur DDR

Ein Katalog rigider Richtlinien der GST hielt fest, welche Personen als Segel- bzw. Motorflieger in Frage kamen und welche nicht. So hieß es: "Bei der Auswahl, Bestätigung und Wiederbestätigung sind folgende Kriterien verbindlich: Treue zur sozialistischen Deutschen Demokratischen Republik und zum proletarischen Internationalismus; ein klares Bekenntnis zur Politik der SED [...] Eine Bestätigung von Bewerbern bzw. eine Wiederbestätigung von Teilnehmern ist nicht vorzunehmen, wenn [...] – aktive Verbindungen privaten Charakters zu Personen oder Institutionen in nichtsozialistischen Ländern sowie nach Westberlin unterhalten werden." Entscheidend für die Aufnahme einer fliegerischen Ausbildung bei der GST war also zunächst nicht die persönliche Begeisterung für den Flugsport, sondern eine positive Einstellung zur Politik der SED und das Nichtvorhandensein von Kontakten in die Bundesrepublik oder nach West-Berlin.

Dem entsprechend überprüfte die Stasi alle Kandidaten auf ihre ideologische Zuverlässigkeit. Die Kreisvorstände der GST übermittelten die Namenslisten an die entsprechende MfS-Kreisdienststelle (KD). Im Mai 1979 schlussfolgerte die KD Ilmenau nach der Überprüfung bei einer Person: "[...] wird für eine fliegerische Ausbildung bei der GST abgelehnt!" Als Begründung gaben die Geheimpolizisten an, dass die Familie aktive Verbindungen in die Bundesrepublik unterhielt. Ähnlich erging es einem Kandidaten aus Schmalkalden. Auch er wurde durch die Stasi abgelehnt, weil der Vater "eine politisch-negative Einstellung [besitzt]. Nach Abschluss der Ingenieurschule Schmalkalden (Ende der 50er Jahre) trat er aus der SED aus mit der Begründung, dass er mit dem Programm der SED nicht einverstanden ist [...]."

Bestätigung der Ausbildungskader Flugsport

Doch die Einschätzungen der Stasi konnten auch bestätigend ausfallen. So arbeitete ein Offizier der KD Sonneberg heraus: Der Kandidat "entstammt einer fortschrittlichen Angestelltenfamilie. Der Vater des […] ist Offizier der VP. Er leistet einen einsatzbereiten und zuverlässigen Dienst und auch die Mutter ist in ihrer Tätigkeit bei der VP als zuverlässig einzuschätzen. Der Einsatz als GST-Flugkader […] wird durch unsere DE bestätigt." Im gleichen Tenor bilanzierten die Genossen der KD Meiningen im Dezember 1979: "Die Eltern des […] sind beide Mitglieder der SED und leisten vor allem im Wohngebiet eine ausgezeichnete gesellschaftspolitische Arbeit. […] Einem Einsatz des […] als Segelflieger der GST wird zugestimmt." Bemerkenswerterweise wurden nicht nur potentielle Piloten, sondern auch Mechaniker, Techniker, Ausbilder oder Fallschirmspringer überprüft.

Die jeweiligen Einschätzungen basierten u.a. auf Schulzeugnissen, Kaderakten, Einschätzungen des FDJ-Sekretärs oder des Abschnittsbevollmächtigten (ABV). Doch ebenso bediente sich die Stasi ihrer inoffiziellen Zuträger, um weitere Informationen zu den Kandidaten zu erarbeiten. Die Bestätigung bzw. die Ablehnung übermittelte sie abschließend zurück an die GST, die aufgrund dieser Empfehlungen ihre Flugkader berief. Die Federführung in diesem Prozess übernahm das Referat 3 der Abteilung XX der MfS-Bezirksverwaltung Suhl. Die u.a. für die geheimpolizeiliche Durchdringung und Absicherung der GST verantwortliche Diensteinheit führte eine Gesamtübersicht über die im Bezirk Suhl bestätigten oder abgelehnten Flugkader der GST und leitete die Kreisdienststellen in dieser spezifischen Arbeit an. Monatlich informierte die Suhler Abteilung XX/3 die ihr übergeordnete HA XX/3 im Ost-Berliner Ministerium über sämtliche Fragen der GST und des Flugsports im DDR-Bezirk Suhl betreffend.

Ordnung und Sicherheit

Der Flugplatz in Suhl-Goldlauter wurde durch ein Betriebsschutzkommando der Volkspolizei bewacht. Zusätzlich kamen vor Ort eine zivile Sicherungsgruppe und hauptamtliche GST-Funktionäre zum Einsatz. Das zustände Referat 3 der Abteilung XX der MfS-Bezirksverwaltung Suhl stellte fest: "Zu diesen Personen wurden Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt. Die ständige inoffizielle Kontrolle dieser Personen ist zu gewährleisten." Das teilweise eingezäunte Flugplatzgelände bestand aus dem Rollfeld, Hauptgebäude und Flugtower. Die Flughalle, Werkstatt und Garagen bildeten die Sicherungszone I.

Die Flughalle, mit einer Kapazität von bis zu 16 Segelfliegern und drei Motorflugzeugen, sicherte eine in das Volkspolizeikreisamt Suhl geschaltete Alarmanlage. Die Sicherungszone II umfasste weitere Abstellplätze für Flugzeuge sowie das Tanklager. Doch das MfS war nicht immer zufrieden mit der Objektsicherheit: Es resümierte im Jahr 1980: "Auf dem Flugplatz Goldlauter konnte, solange dieser nicht eingezäunt war, jede Person Zutritt gelangen. So hat z.B. die LPG auf dem Flugplatz gemäht, der Schäfer seine Schafe geweidet und auch Bürger von Goldlauter sind über den Flugplatz gelaufen […] Das Haupttor kann jedermann öffnen. Dies ist mit einem einfachen Schraubenzieher schon möglich, da die Sperren des Schlosses schon seit längerer Zeit defekt sind."

Skizze des Flugplatzgeländes Suhl-Goldlauter

Verhindern von "Republikfluchten"

Eine GST-Richtlinie besagte, dass eine Bestätigung für Kandidaten für den Flugsport nicht vorzunehmen war, wenn Hinweise auf Kontakte in die Bundesrepublik oder nach West-Berlin vorhanden seien. Die Verhinderung von möglichen Fluchten in die Bundesrepublik war die wichtigste Aufgabe der Stasi. Bereits in den 70er Jahren betonte die Geheimpolizei die exponierte Lage des Flugplatzes Suhl-Goldlauter unweit der damaligen innerdeutschen Grenze. So waren es nur 35 Kilometer Luftlinie bis an die heutige thüringisch-bayrische Landesgrenze. Die Stasi schätzte ein, dass ein versierter Flieger von Suhl-Goldlauter aus ein Segelflugzeug in circa 15 Minuten und ein kleines Motorflugzeug in etwa zehn Minuten in die Bundesrepublik steuern konnte.

Am 14. Mai 1979 gelang einem Segelflieger von Suhl-Goldlauter aus die Flucht in die Bundesrepublik. Ein damals 31jähriger Ingenieur startete um 10.00 Uhr per Schleppflugzeug in den Himmel und war angewiesen worden, die vorgeschriebene Flugzone nicht zu verlassen und die Flughöhe von 2150 Metern einzuhalten. Wie Stasi-Unterlagen zum Fall dokumentieren, hatte der Flugleiter zwischen 11.45 und 12.00 Uhr per Funk das letzte Mal mit dem Flieger Kontakt. Am frühen Nachmittag landete er in Scheuerfeld bei Coburg.

Zwei Tage später legte die KD Schmalkalden eine Operative Personenkontrolle (OPK) zu ihm an. Darin enthalten ist auch die Erstmeldung zur Fahndung, die durch den Leiter der Abteilung IX (Untersuchungsorgan) der MfS-Bezirksverwaltung Suhl unterzeichnet wurde. Daraus ist ersichtlich: Der Segelflieger nahm seit 1976 ohne Bestätigung der Stasi an der Ausbildung teil. Zuvor hatte ihn die GST zur Prüfung bei der KD Schmalkalden eingereicht, die in der Folge eine Ablehnung aussprach. Die Stasi arbeitete im Folgenden akribisch heraus, dass die Nichtbeachtung ihrer Empfehlung und eine unsachgemäße Anwendung der GST-Richtlinien als begünstigende Umstände der gelungenen Flucht wirkten: "Entgegen den Angaben des GST-Kreisvorstandes Schmalkalden und des GST-Bezirksvorstandes Suhl wurden Listen vom 14.6.1977 und 9.3.78 mit den Kandidaten für die Segelflugausbildung, darunter der Beschuldigte […] dem MfS nicht vorgelegt."

Eine Karte des MfS zeigt die Sport-Flugplätze der BRD im grenznahen Raum, teilweise nur 54 Kilometer Luftlinie vom Flugplatz Suhl-Goldlauter entfernt.

"Gewissenlose Subjekte des Flugsports"

Seit Mitte der 70er Jahre nahmen Fluchtversuche bzw. erfolgreiche Fluchten aus der DDR per Segelflugzeug zu. Die ostdeutschen Behörden sahen sich daraufhin veranlasst auf sämtlichen Flugplätzen den Betrieb einzustellen. Erst allmählich begann der Flugbetrieb wieder. Dieser wurde nun noch stärker als zuvor durch die GST reglementiert bzw. durch die Stasi überwacht. Nicht noch einmal sollten "gewissenlose Subjekte des Flugsports", so die Äußerung des IM "Franz Schröder", Flugtechnik für die Flucht in den Westen missbrauchen.

Noch 1988 durchdachte IM "Leewelle" für seinen Führungsoffizier der Abteilung XX/3 der MfS-Bezirksverwaltung Suhl mehrere Szenarien, bei denen Segel- oder Motorflugtechnik vom Flugplatz Suhl-Goldlauter für Fluchtversuche genutzt werden könnte. Die für die Stasi deprimierende Bilanz lautete: "Unter Ausnutzung der territorialen Begebenheiten ist ein ausgebildeter Flugzeugführer in der Lage von jedem Punkt der DDR [Hervorhebung durch den Führungsoffizier des MfS] aus, diese ungesetzlich zu verlassen." Ein Jahr später, im Oktober 1989, schätzte IM "Libelle" die Lage sowie die weitere Perspektive für den Flugsport in der DDR ein: "Die individuellen Möglichkeiten sollen erweitert werden, da Republikfluchten, [nun] unkomplizierter realisierbar sind."

 In einem Schreiben des Bezirksvorstandes Suhl wurden zur weiteren Entwicklung des Wehrsports neue Flugräume bestätigt.