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Ermittlungsakten zu einem rassistisch motivierten Gewaltverbrechen in Heiligendamm

"Mongolenschwein" und "schlitzäugige Fratze"

1968: Ein 24-jähriger Student aus der Mongolei, zur Ausbildung in Heiligendamm, wird zum Ziel des Hasses. Zwei Männern "passt sein Aussehen nicht", sie provozieren den Studenten und greifen ihn schließlich an. Das MfS ermittelt, die Täter werden gefasst und verurteilt – wegen "Staatsverleumdung".

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Video zum Fundstück

Über 6.000 Kilometer liegen zwischen Heiligendamm, dem ältesten Seebad Deutschlands, und Arwaicheer, der zentralmongolischen Provinzhauptstadt nahe der Wüste Gobi. Im Jahr 1967 kam der 24-jährige Shagdar T. aus Arwaicheer zur Ausbildung an die Ostsee. Seit 1953 wurden hier an der Fachschule für angewandte Kunst junge Menschen unter anderem in den Bereichen Gebrauchsgrafik, Möbelbau und Modegestaltung ausgebildet. T.s Aufenthalt war Resultat der Kooperation, die die Mongolei und die DDR im Rahmen der sozialistischen Staatengemeinschaft pflegten. "Wir stellen mit Freude fest, daß sich die Beziehungen der aufrichtigen Freundschaft und brüderlichen Zusammenarbeit zwischen unseren beiden Ländern und Parteien […] allseitig entwickeln und festigen", konstatierte 1967 ein Vertreter der Mongolischen Revolutionären Volkspartei auf dem SED-Parteitag.

Am 25. Februar 1968 besuchte T. mit drei deutschen Kommilitonen die Heiligendammer Gaststätte "Palette". Am Nachbartisch saß Harry W. mit Freunden, zu denen im Laufe des Abends auch W.s Bekannter Uwe B. stieß. Das zufällige Aufeinandertreffen von T., W. und B. eskalierte in den folgenden rund zwei Stunden zu einer rassistischen Gewalttat in Wort und Tat – ein Beispiel für die "tiefer liegenden rassistischen und fremdenfeindlichen Einstellungen in der ostdeutschen Gesellschaft".

„Auch in der DDR waren rassistische und fremdenfeindliche Einstellungen verbreitet.“

Dr. Philipp Springer
Historiker beim Stasi-Unterlagen-Archiv

"Verprügeln, weil er ein Mongole ist"

Folgt man den Vernehmungsprotokollen des MfS, so fasste der 23-jährige B. im Laufe des Abends den Entschluss, gegen T. handgreiflich zu werden: "Ich wollte ihn 'verprügeln', weil er ein Mongole ist. […] Mir paßte eben sein Aussehen als Mongole nicht." Der einige Jahre ältere W. habe sich bereit erklärt mitzumachen. Zunächst provozierte der alkoholisierte B. den Studenten mit rassistischen Beleidigungen. Er beleidigte ihn als "mongolischen Hund", "Mongolenschwein" und "schlitzäugige Fratze", "sprach sich abfällig über das Aussehen des Studenten aus" und drohte, ihn aus dem Fenster zu werfen – so W. in der Vernehmung. Doch die Provokation misslang. T. reagierte nicht darauf.

"Durch diese besonnene Haltung von seiten des Studenten wurde ich wütend und ich entschloß mich daher, den mongolischen Studenten tätlich zu provozieren. […] Ich stellte T[...] unverhofft ein Bein, so daß dieser ins Stolpern geriet. Dabei berührte mich T[...] mit seiner Hand an meinem Kinn, woraufin ich den mongolischen Studenten tätlich angreifen wollte. Es kam aber nicht dazu, denn der Mitbeschuldigte W[...] hatte bereits den mongolischen Studenten tätlich angegriffen." T. erlitt durch die Schläge, gegen die er sich wehrte, eine Platzwunde und weitere Gesichtsverletzungen.

W.s Aussagen legen die Vermutung nahe, dass auch die soziale Distanz zwischen den Studenten und der örtlichen Einwohnerschaft eine Rolle bei der Tat gespielt haben könnte. So erklärte er: "Ich habe allgemein gegen die Studenten eine persönliche Abneigung, weil sie sich teilweise ungebührlich verhalten und gegen die Einwohner von Heiligendamm voreingenommen sind." Auch stammten W. und B. aufgrund ihrer Berufe aus einem ganz anderen Milieu, sodass sich W.s Vorwurf, "du mongolisches Schwein studierst auf unsere Kosten", wohl zum Teil mit dem Gefühl sozialer Benachteiligung gegenüber den Studenten erklären lässt.

Doch im Kern handelte es sich bei W.s und B.s Tat in der Gaststätte um expliziten Rassismus. "Ich wundere mich, daß ihr als Deutsche zu diesem Schwein haltet", rief B. nach eigener Aussage anderen Gästen zu, die sich um den blutenden T. kümmerten. Der mongolische Student wurde angegriffen, weil er fremd war, nicht weil er Student war. Es liegt zudem nahe, den Hass auf den Studenten auch als Resultat fortwirkender rassistischer Prägungen aus dem Nationalsozialismus zu verstehen. Das Feindbild des sowjetischen "Untermenschen" wurde in der NS-Propaganda oft als bedrohliches Wesen mit "mongolischen" Gesichtszügen dargestellt.

DDR-Justiz ignoriert Rassismus-Motiv

"Sie tätigten Äußerungen, die im krassen Gegensatz zur Politik unseres Staates hinsichtlich der Völkerfreundschaft stehen", urteilte das Kreisgericht Bad Doberan am 20. Juni 1968. B. erhielt wegen "Staatsverleumdung" eine Gefängnisstrafe von einem Jahr, W. aufgrund der Körperverletzung eine um drei Monate höhere Strafe. Im Zentrum des Urteils stand damit nicht das psychische und physische Leid des Opfers oder die rassistische Einstellung der Angeklagten, sondern vielmehr die Gefährdung des Staatswohls. Die "guten Beziehungen" zwischen der DDR und der Mongolei dürften "auf keinen Fall durch das provokatorische Auftreten der Angeklagten in einer Tanzgaststätte gestört werden", hieß es dementsprechend im Urteil. Als Ursache für die Tat erkannte das Gericht "Charakterschwächen der Angeklagten" wie "Überheblichkeit" – nicht etwa eine rassistische Einstellung. Die Verteidigerin erklärte, die Äußerungen seien keine "Rassenhetze" gewesen, sondern eine "grobe Beleidigung". Auch in den Versammlungen, die in den Betrieben der beiden Angeklagten abgehalten wurden, fand keine Auseinandersetzung mit den rassistischen Äußerungen statt. Insgesamt tat sich das Gericht recht schwer mit den Angeklagten. Westliche Einflüsse oder Prägungen durch die Zeit des Faschismus, die in anderen Fällen gern als Begründung für eine solche Tat im Sozialismus genommen wurden, ließen sich bei den jungen Männern kaum finden. B. hatte einige Jahre zuvor sogar einen dreijährigen NVA-Dienst abgeleistet.

Harry W. versuchte unmittelbar nach der Tat, Shagdar T. klarzumachen, dass B. der Schuldige gewesen sei. Doch T. ließ sich nicht darauf ein. Besonders empört war er über die Behauptung, er studiere auf Kosten der DDR. Er sei "sehr aufgebracht" gewesen und habe W. erklärt, "daß er von seiner Regierung zum Studium in der DDR delegiert worden" sei und "ihm von seiner Regierung jegliche Unterstützung gewährt" werde, berichtete einer der Deutschen, die dem Mongolen geholfen hatten.

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