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[Das schwarzweiße Fotopositiv zeigt eine Gräserfläche vor einem Waldrand. An diversen Stellen ist das Gras geplättet, es steht recht mittig ein Baumstumpf auf der Grasfläche. Auf kleinen Metallbeinen sind weiße Zahlenkarten mit schwarzer Aufschrift (1 - 12) aus Makierungszwecken aufgestellt.]

Schüsse in einer Dezembernacht - Die Flucht Werner Weinholds

Am 15. Dezember 1975 desertierte Werner Weinhold von seiner Einheit der Nationalen Volksarmee (NVA) im brandenburgischen Spremberg. Sein Ziel war es, aus der DDR in die Bundesrepublik zu fliehen. Bewaffnet mit einer Kalaschnikow-Maschinenpistole, stahl Weinhold auf seiner Flucht mehrere Pkw. Er fuhr in den Südwesten der DDR. Dort, im Kreis Hildburghausen, versteckte er sich und wartete auf eine Gelegenheit, die Grenzanlagen zu überwinden. Kurz darauf gipfelte Weinholds Flucht in einer schrecklichen Tragödie, die im Stasi-Unterlagen-Archiv dokumentiert ist.

Mitten in der Vorweihnachtszeit 1975 setzte eine Personenfahndung ein, die als eine der größten in die Geschichte der DDR einging. Volkspolizisten, Soldaten der NVA und der Grenztruppen sowie Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) waren in Alarmbereitschaft versetzt. Alle waren dem Deserteur Werner Weinhold auf der Spur. Wie Stasi-Unterlagen dokumentieren, entfernte er sich am 15. Dezember 1975 zwischen 3:00 Uhr und 5:30 Uhr von seiner NVA-Einheit im brandenburgischen Spremberg, während er zur Wache eingeteilt war. Der damals 26-Jährige stahl einen Pkw Trabant und trug eine Kalaschnikow-Maschinenpistole und mehrere Magazine Munition bei sich. Auf der Autobahn nahe der Ortschaft Wüstenbrand im damaligen Bezirk Karl-Marx-Stadt entzog sich der bereits mehrfach Vorbestrafte durch Drohung mit der Waffe einer Kontrolle der Volkspolizei und setzte seine Flucht fort. In Karl-Marx-Stadt und in Gera stahl Weinhold weitere Pkw. In den folgenden Stunden verloren die Verfolger den Fahnenflüchtigen aus den Augen.

Am gleichen Tag brach in der MfS-Bezirksverwaltung Suhl hektische Betriebsamkeit aus. Wenige Stunden nachdem sich Weinhold von seiner NVA-Einheit entfernt hatte, ging in der Suhler Hölderlinstraße um 13:10 Uhr der Fahndungsaufruf ein. Die Verfolger vermuteten, dass Weinhold versuchen würde, im Südwesten der DDR über die innerdeutsche Grenze in die Bundesrepublik zu entkommen. Am 16. Dezember 1975 bewahrheiteten sich die Mutmaßungen, denn der durch Weinhold in Gera gestohlene Pkw Wartburg wurde bei Schackendorf im Kreis Hildburghausen gefunden. Sofort eingeleitete Ermittlungen des MfS ergaben, dass das Fluchtfahrzeug am Vortag zwischen 17:00 Uhr und 18:00 Uhr abgestellt worden sein musste. Weinhold hatte es also ins Grenzgebiet geschafft, und nur die Grenzanlagen trennten ihn vom nur wenige Kilometer entfernten Freistaat Bayern.

BStU, MfS, BV Dresden, Abt. VI, Nr. 1983, Bl. 1    [Die durchgängigen Großbuchstaben wirken wie gestempelt,teilweise leicht schief: 1975  Terrorist  Weinhold]  [Darunter ist links ein ausgeschnittener Presseartikel mit dem Titel "Grenzsoldaten der DDR meuchlings ermordet" aufgeklebt. Rechts und etwas tiefer daneben eine Frontalaufnahme des Gesichtes eines jungen Mannes. darunter steht handschriftlich auf dem Foto geschrieben: Weinhold, Werner geb. 08.08.1949]

Der Leiter der MfS-Bezirksverwaltung Suhl, Oberst Heinz Pommer, ließ in Suhl und in Hildburghausen umgehend sogenannte Fahndungsführungspunkte einrichten, die die Suche nach Weinhold koordinieren sollten. Laut Anweisung bestand für alle Mitarbeiter der MfS-Bezirksverwaltung Suhl Alarmbereitschaft. Ferner unterstützten dutzende Mitarbeiter die Fahndungsmaßnahmen der MfS-Kreisdienststelle Hildburghausen vor Ort. Wie in Stasi-Unterlagen niedergeschrieben, beteiligten sich auch mehr als 70 Inoffizielle Mitarbeiter (IM) an der Suche nach Weinhold. Mehrere Zeugen meldeten sich in den kommenden Stunden: So stellten zwei Männer am 16. Dezember 1975 gegen 11:00 Uhr eine Person fest, die sich aus Richtung Goßmannsrod in Richtung Veilsdorf bewegte, eine NVA-Winterdienstuniform trug und einen Gegenstand mit sich führte, der einer Kalaschnikow-Maschinenpistole ähnelte. Am gleichen Tag gegen 13:00 Uhr hielt sich ein Unbekannter für wenige Minuten in einer Gaststätte in Bockstadt auf und kaufte zwei Bockwürste. In Bockstadt meldete sich auch ein Hausbesitzer, der angab, dass sich eine Person Zutritt zu seinem Eigenheim verschafft und im Keller an Vorratsgläsern und Rotwein bedient hatte. Am 17. Dezember gegen 5:30 Uhr stellte ein Postenpaar der Grenztruppen, circa 300 Meter von der Grenzkompanie Steudach entfernt, Geräusche und Schritte im Wald fest. Als sich diese bis auf 50 Meter näherten, verursachte einer der Grenzer ein Geräusch, worauf sich ein Unbekannter in schneller Schrittfolge entfernte.

In der Nacht des 19. Dezember 1975 gegen 2.15 Uhr hörten mehrere Grenzer einen langen Feuerstoß im Raum Veilsdorf. Als der zuständige Zugführer daraufhin den Doppelposten Klaus-Peter Seidel und Jürgen Lange überprüfte, fand er beide Männer mit Schusswunden und ohne Bewusstsein auf. Werner Weinhold war die Flucht in die Bundesrepublik gelungen. Das MfS untersuchte den Tatort akribisch. Die zu Tode gekommen Grenzer wurden in die Gerichtsmedizin in Jena gebracht, ihre Ausrüstungsgegenstände, Uniformen, Waffen sowie die Projektile und Patronenhülsen im Kriminaltechnischen Institut des Ministeriums des Innern und in der Technischen Untersuchungsstelle des MfS begutachtet. Als Ergebnis stand fest: Weinhold hatte sich bis auf wenige Meter dem Postenpaar genähert und das Feuer eröffnet. Er traf Klaus-Peter Seidel sitzend oder im Aufstehen begriffen mit sieben Kugeln in Brustkorb und Beine. Jürgen Lange trafen vier Geschosse in Rücken und Arme. Aus den Waffen der beiden Grenzer war gemäß Stasi-Unterlagen kein einziger Schuss abgegeben worden.

Die Polizei nahm Weinhold am 21. Dezember 1975 in Recklinghausen in Nordrhein-Westfalen fest. Am gleichen Tag stellte die Generalstaatsanwaltschaft der DDR ein Auslieferungsersuchen an die Bundesrepublik. Dieses wurde abgelehnt, weil Weinhold in der DDR die Todesstrafe drohte. Etwa ein Jahr später kam es zum Prozess vor dem Landgericht Essen. Dieses sprach Werner Weinhold frei, denn die Kammer hielt es für möglich, dass Weinhold zuerst beschossen worden war und folglich in Notwehr handelte. Auch konnte damals nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden, dass durch die DDR-Behörden Manipulationen an Munition und Waffen vorgenommen worden waren. Ost-Berlin reagierte scharf auf die Entscheidung und sprach von einem "Schandurteil". Der Bundesgerichtshof hob 1977 das Urteil auf und verwies an das Landgericht Hagen, wo eine neue Beurteilung des Falles vorgenommen werden sollte. Weinhold wurde schließlich im Oktober 1978 zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Weinhold verbüßte zwei Drittel und kam 1982 vorzeitig frei.

Die DDR-Staats- und Parteiführung sann auf Rache. Wenn man Weinhold nicht in der DDR habhaft werden und bestrafen konnte, so sollte ihn der Zorn Ost-Berlins in der Bundesrepublik treffen. Das MfS eröffnete den Operativen Vorgang "Terrorist". Es war geplant, Weinhold in seiner neuen Heimat, im nordrhein-westfälischen Marl, zu ermorden. Das geheimdienstliche Repertoire sah vor: entweder Entführen und Vortäuschen eines Suizids an einer Gleisanlage, Erschießen mit einer schallgedämpften Handfeuerwaffe oder Vortäuschen eines Raubüberfalls mit Todesfolge. Die Mordpläne wurden nie in die Tat umgesetzt.

Die Auswirkungen von Weinholds spektakulärer Flucht für den Grenzdienst waren auch danach zu spüren: Im Jahre 1976 versuchte ein Zivilist an derselben Stelle, an der Werner Weinhold ein Jahr zuvor bei seinem gewaltsamen Durchbruch in die Bundesrepublik zwei DDR-Grenzsoldaten getötet hatte, in den Westen zu fliehen. Im Abschlussbericht des Operativen Vorgangs "Feigling" wurde berichtet, dass die beiden zu der Zeit wachhabenden Grenzposten "nicht bereit waren zur Anwendung der Schusswaffe und andererseits zugleich Angst vor einer möglichen Anwendung der Schusswaffe durch den Grenzverletzer hatten. Sich an den Verbrecher Weinhold erinnernd blieben sie direkt in gedeckter Stellung, um nicht mit dem Grenzverletzer konfrontiert zu werden (BStU, MfS, AOP 5391/77, Bl. 98)." Das Militärgericht in Erfurt verurteilte die beiden Grenzsoldaten zu 9 bzw. 14 Monate Freiheitsstrafe.