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MfS-Lexikon

Abteilung Finanzen

1950/51 hervorgegangen aus Teilbereichen der HA Intendantur; 1974 kurzzeitig in Verwaltung Rückwärtige Dienste (VRD) eingegliedert; von 1975 bis zur Auflösung wieder selbständige Abteilung.

Aufgaben: Realisierung der im Zusammenhang mit der Verwendung finanzieller Mittel stehenden Aufgaben; inklusive Zahlungs- und Verrechnungsverkehr; Besoldung/Entlohnung; Bearbeitung von Versicherungsangelegenheiten und Schadensmeldungen; Wahrnehmung der Haushalts-, Bank- und Revisionsfunktion gegenüber den MfS-Betrieben sowie der Aufgaben der Sparkasse als auch Aufbewahrung, Nachweis und Verwertung der an die Abteilung Finanzen des MfS übergebenen Asservate.

Roland Wiedmann, Arno Polzin