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MfS-Lexikon

Abteilung Funkabwehr (Abt. F)

1955 aus der Abt. 2 der HA S entstanden; 1983 mit der Abteilung III (Funkaufklärung) zur Hauptabteilung III (Funkaufklärung und Funkabwehr) zusammengelegt.

Aufgaben: Bearbeitung der Geräte, Einrichtungen, Nachrichtenmittel, Dokumente, Protokolle und Chiffren auf dem Gebiet der Funknachrichtenübermittlung; u. a. durch Fahndung nach Funkfrequenzen/-linien und nach Funkagenten; Durchführung von Lehrgängen; Mitwirkung am Schutz der Nachrichtenverbindungen der DDR; Planung, Beschaffung, Wartung und Pflege der Technik der Spezialfunkdienste (seit 1971); Zusammenarbeit mit den Spezialfunkdiensten sozialistischer und befreundeter Länder sowie Mitwirkung im 1956 gebildeten multilateralen Apparat der Koordination; Entsendung von Funkern in das und Einsatz im Ausland; seit den 70er Jahren Aufbau eigener Einrichtungen außerhalb der DDR.

Roland Wiedmann, Arno Polzin