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MfS-Lexikon

Erfassung, passive

Synonym: passive Erfassung

Die passive Erfassung betraf Personen, zu denen in der Abteilung XII (Abt. XII) bereits archiviertes MfS-Schriftgut vorlag oder zu denen Informationen im Schriftgut anderer staatlicher Organe und Einrichtungen, das in den Abteilung XII archiviert war ( z.B. Akten der Staatsanwaltschaften/Abt. I), vorlagen oder zu denen es bestimmte Hinweise ( z.B. aus VSH-Karteien) gab.

Aus der aktiven Erfassung wurde dann eine passive, wenn der entsprechende (registrierte) Vorgang abgeschlossen oder eingestellt und archiviert wurde.

Doreen Hartwich