Synonym: passive Erfassung
Die passive Erfassung betraf Personen, zu denen in der Abteilung XII (Abt. XII) bereits archiviertes MfS-Schriftgut vorlag oder zu denen Informationen im Schriftgut anderer staatlicher Organe und Einrichtungen, das in den Abteilung XII archiviert war ( z.B. Akten der Staatsanwaltschaften/Abt. I), vorlagen oder zu denen es bestimmte Hinweise ( z.B. aus VSH-Karteien) gab.