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MfS-Lexikon

Gruppenvorgang

Vorgangsart von 1950 bis 1960, erstmals definiert in den Erfassungsrichtlinien vom 20.09.1950; Operativer Vorgang gegen mehrere Personen, denen eine "feindliche Tätigkeit" unterstellt wurde.

Die Eröffnung eines Gruppenvorgang hatte auf der Grundlage von "überprüftem Material", das z.B. durch einen Überprüfungsvorgang gewonnen wurde, zu erfolgen. Er war zentral in der Abteilung XII zu registrieren. Die betroffenen Personen und ihre Verbindungen waren in der zentralen Personenkartei (F 16), involvierte Organisationen in der zentralen Feindobjektkartei (F 17) zu erfassen.

Roger Engelmann