Direkt zum Seiteninhalt springen
MfS-Lexikon

Hauptverwaltung (HV)

Organisationseinheit in der MfS-Zentrale, die bereits ausdifferenzierte Aufgabenkomplexe in einer hierarchisch gegliederten Einheit zusammenfasst. Überwiegend durch Stellvertreter des Ministers direkt geleitet. Über das Gründungsjahrzehnt des MfS hinweg hatte nur die Hauptverwaltung A als echte HV Bestand.

Daneben Bezeichnung für Diensteinheiten im MfS ohne strukturell berechtigenden Hintergrund.

Martin Erdmann