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MfS-Lexikon

Hauptverwaltung zum Schutz der Volkswirtschaft

Die Hauptverwaltung war der unmittelbare Vorläufer des MfS und hatte schon dessen Aufgaben- und Organisationsstruktur einschließlich der territorialen Gliederung (Verwaltungen in den Ländern und Kreisen).

Nachdem Stalin im Dezember 1948 dem längeren Drängen der SED-Führung nachgegeben und sein Plazet zur Schaffung eines deutschen Geheimdienstapparates in der SBZ gegeben hatte, wurde die Hauptverwaltung - nach der faktischen Auflösung der Strukturen der alten K 5 - ab Mai 1949 im Rahmen der Deutschen Verwaltung des Innern (DVdI) von ihrem Vizepräsidenten Erich Mielke aufgebaut. Dieser neue, von den restlichen Polizeistrukturen unabhängige und bei der DVdI zentralisierte Apparat fungierte bis zur DDR-Gründung zumeist unter der Bezeichnung Arbeitsbereich D (Abt. D der DVdI und Dezernate D in den Ländern).

Die Kaderauswahl fand unter der Ägide der sowjetischen Staatssicherheit (MGB) statt, die hierfür eigens 115 Offiziere in die SBZ entsandte. Nur etwa 10 Prozent der Mitarbeiter der ehemaligen K 5 wurden in die Hauptverwaltung übernommen, die restlichen stammten aus anderen Zweigen der Kriminalpolizei und vorwiegend aus leitenden Positionen der übrigen Volkspolizei sowie aus dem Parteiapparat.

Mit der DDR-Staatsgründung am 07.10.1949 wurde der Apparat formal eine Struktureinheit des Ministeriums des Innern (MdI). Die unter dem Kommando von Erich Mielke stehende Hauptverwaltung war jedoch in die Weisungsstruktur des MdI nicht eingebunden und institutionell faktisch eigenständig. Sie fungierte weitgehend, wie schon die K 5 und später auch das MfS in seinen ersten Jahren, als Hilfsorgan des sowjetischen MGB.

Auf der Grundlage eines Volkskammergesetzes vom 08.02.1950 wurde die Hauptverwaltung zum Ministerium für Staatssicherheit aufgewertet.

Roger Engelmann

Gesetzesblatt  der  Deutschen Demokratischen Republik  1950; Berlin, den 21. Februar 1950; Nr. 15  Tag; Inhalt; Seite 08.02.50; Gesetz über die Bildung eines Ministeriums für Staatssicherheit; 95 08.02.50; Gesetz über die Teilnahme der Jugend am Aufbau der Deutschen Demokratischen Republik und die Förderung der Jugend in Schule und Beruf, bei Sport und Erholung; 95 16.02.50; Verordnung über die Neuorganisation des statistischen Dienstes; 99 16.02.50; Anordnung über die Bildung eines Wissenschaftlich-Technischen Rates zur Überprüfung von Investitionsvorhaben; 101 03.02.50; SIebente Durchführungsbestimmung zur Anordnung über die Verteilung von industriellen und gewerblichen Waren; 101  Gesetz über die Bildung eines Ministeriums für Staatssicherheit.  Vom 8. Februar 1950  § 1  Die bisher dem Ministerium des Innern unterstellte Hauptverwaltung zum Schutze der Volkswirtschaft wird zu einem selbstständigen Ministerium für Staatssicherheit umgebildet.  Das  Gesetz vom 7. Oktober 1949 über die Provisorische Regierung der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. S. 2) wird entsprechend geändert.   § 2 Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.  Berlin, den 8. Februar 1950  Das vorstehende, vom Präsidenten der Provisorischen Volkskammer unter dem 10. Februar 1950 ausgefertigte Gesetz wird hiermit verkündet.  Berlin, den 18. Februar 1950  Der Präsident der Deutschen Demokratischen Republik  W. Pieck