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MfS-Lexikon

Kompromat

Kenntnisse und/oder Belege für ein juristisches oder ethisches Fehlverhalten eines Bürgers, das dem Betreffenden bei Bekanntwerden rechtliche oder disziplinarische Probleme bereiten oder sein Ansehen beschädigen konnte.

Kompromate wurden als Maßnahmen der Zersetzung und auch bei der Werbung von IM verwendet. Da das MfS bei IM, die mit solchen Mitteln zur Kooperation erpresst wurden, auf Dauer Probleme bei der Motivation erwartete, ging es mit dem aktiven Einsatz von Kompromaten sparsam um.

Helmut Müller-Enbergs