Verwenden Sie gerne die Fotos aus diesem Bereich unter Angabe der Quelle aus der beiliegenden Text-Datei im Zip-Archiv.
Recherche, TV-Drehs, Anträge
In diesem Bereich erhalten Sie Informationen zum Drehen und Fotografieren im Archiv, zu Interviews mit dem Bundesbeauftragten oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, zu Online-Recherche-Quellen und zur Antragsstellung für Medien.
Akteneinsicht
Sie wollen für Ihre Recherchen zur politischen und historischen Aufarbeitung oder für die Veröffentlichung Einsicht in Stasi-Unterlagen nehmen? Das funktioniert nach Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) per Antrag. Stasi-Unterlagen sind u.a. Akten, Filme, Fotos, Tonbänder. In den Paragrafen 32 – 34 StUG sind die Rechte und Pflichten für die Akteneinsicht durch Forschung und Medien geregelt. Informationen, wie Sie einen Antrag auf Akteneinsicht und auf Herausgabe von Unterlagen-Kopien stellen, finden Sie unter Zugangsrechte für Forschung und Medien.
Bitte beachten Sie, dass durch die Akteneinsicht und die Herausgabe von Kopien Kosten entstehen können. Die Grundlagen finden Sie in der Kostenordnung, Informationen zur Höhe der Kosten im Kostenverzeichnis. Ausgenommen sind hiervon Arbeiten für öffentliche und öffentlich-rechtliche Einrichtungen.
Falls Sie weitere Fragen zur Antragsstellung haben, wenden Sie sich gern an die Kolleginnen und Kollegen der Referate AU5 und AU6.
Recherche-Mittel zum Archiv
Sie können sich über die Findmittel zum Stasi-Unterlagen-Archiv einen Überblick über die in den vielen verschiedenen Beständen vorhandenen Unterlagen verschaffen. Dies kann eine Entscheidungshilfe für die Antragstellung sein oder aber auch eine Hilfestellung für die Recherche, wenn ein Antrag bereits läuft. Besonders häufig sind Fragen nach Filmen und Videos des MfS, die für eigene Projekte genutzt werden sollen. Um dafür eine einfache Vor-Recherche zu ermöglichen, nutzen Sie das PDF Findbuch zum Bestand Filme und Videos des MfS (PDF, 1.64 MB, Datei ist barrierefrei ⁄ barrierearm).
Drehgenehmigungen
In den Liegenschaften des BStU sind Film- und Fotoaufnahmen grundsätzlich möglich, soweit sie dem Aufarbeitungsauftrag des Bundesbeauftragten dienen und den Bestimmungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) entsprechen. Die Pressestelle erteilt die Drehgenehmigungen für Film- und Fotoaufnahmen in den Liegenschaften des Bundesbeauftragten. Die Voraussetzungen dafür sind:
- Das Film- oder Fotoprojekt sollte der Aufarbeitung der Wirkungsweise des Staatssicherheitsdienstes dienen.
- Ein freies Filmen in den Gebäuden des BStU ist aufgrund der Bestimmungen des StUG und des BDSG nicht möglich. Dies bedeutet, dass Film- und Fototeams von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern des BStU begleitet werden.
- Da durch Dreharbeiten in der Regel die Arbeitsprozesse beeinträchtigt werden, hilft es uns wenn Sie Ihre Anfrage rechtzeitig stellen, damit wir den Dreh organisieren können.
- Dreh- und Fotoarbeiten sind in der Regel nur während der Öffnungszeiten/Arbeitszeiten möglich.
Für kommerzielle Filmprojekte, in denen die Liegenschaften der Bundesbehörde für aufarbeitungsfremde Themen als Kulissen dienen sollen, werden keine Drehgenehmigungen erteilt.
Seminare für Journalisten
Sie möchten mit Ihrer Redaktion, Ihrer Journalistenschule, Ihrem Medienseminar oder als Gruppe von Journalisten die Behörde des Bundesbeauftragten in Berlin besuchen? Wir bieten Ihnen ein Seminarprogramm von 1-3 Tagen. Module zu verschiedenen Themen und Schwerpunkten lassen sich ganz nach Ihren Vorstellungen zusammenstellen. Wir beraten Sie gern. Alle Angebote sind kostenfrei. Anmeldungen sind per Telefon, Fax oder E-Mail möglich.
Download: Bilder
Verwenden Sie gerne die aktuellen Fotos aus diesem Bereich unter Angabe der Quelle BStU. Für weitere Fragen oder Fotowünsche kontaktieren Sie uns gerne.