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Das Stasi-Unterlagen-Archiv in Zukunft

Seit dem 17. Juni 2021 ist das Stasi-Unterlagen-Archiv Teil des Bundesarchivs. Zuvor war es für drei Jahrzehnte eine eigene Institution unter einem vom Bundestag gewählten Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU). Dieses Amt wurde weiterentwickelt zu einer Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag. Auch im Bundesarchiv werden Stasi-Unterlagen auf Basis des Stasi-Unterlagen-Gesetzes herausgegeben. Diese Seite gibt Auskunft darüber, wie sich die Transformation weiter vollzieht und was für Nutzende, Forschung, Medien und Besucherinnen und Besucher bleibt und was sich ändert.

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In Kurzform

  • Das Stasi-Unterlagen-Archiv ist seit 17. Juni 2021 Teil des Bundesarchivs.
  • Das Stasi-Unterlagen-Gesetz gilt weiter, die Akteneinsicht ist unverändert möglich.
  • Die Stasi-Akten verbleiben in Berlin und in den östlichen Bundesländern.
  • Der Berliner Standort "Stasi-Zentrale. Campus für Demokratie" wird als Ort deutscher Diktatur- und Demokratiegeschichte weiterentwickelt und erhält ein Archiv-Zentrum.
  • In den östlichen Bundesländern wird es perspektivisch jeweils einen Standort mit Akten in Erfurt, Frankfurt (Oder), Halle, Leipzig und Rostock geben.
  • An den anderen Standorten Chemnitz, Dresden, Gera, Magdeburg, Neubrandenburg, Schwerin und Suhl bleiben Information, Beratung und Akteneinsicht weiter möglich, sowie neu auch in Cottbus.
  • Alle Standorte des Stasi-Unterlagen-Archivs sind eingebunden in die Gedenkstättenlandschaft.
  • Der besondere  Charakter und Symbolwert des  Stasi-Unterlagen-Archivs wird durch Bildungs- und Informationsangebote an den historischen Orten sowie in Medien und Internet vermittelt.
  • Aus dem Amt des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen wird das Amt der oder des Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag.

Praktische Hinweise

Wer ist nun mein Ansprechpartner?

Die Beschäftigten im "Bundesarchiv - Stasi-Unterlagen-Archiv" bleiben an den bekannten Orten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Anliegen von Antragstellenden, Forschung, Medien sowie von Besucherinnen und Besuchern. Direkte Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie über www.stasi-unterlagen-archiv.de zum Beispiel unter Akteneinsicht, Bürgerberatung, Archiv und Presse/Medien.

Werden zuvor gestellte Anfragen und Anträge weiter bearbeitet?

Ja. Durch die Transformation ergibt sich keine Veränderung für die laufende Antragsbearbeitung.

Werden Mails weitergeleitet? Bleiben die Telefonnummern?


Ja. Mails an @bstu.bund.de-Adressen werden in der Übergangsphase weitergeleitet, sodass bei Rückantwort die neue Endung @bundesarchiv.de automatisch auftaucht. Bitte nutzen Sie ab sofort die neue Endung @bundesarchiv.de, da die alten Mail-Adressen demnächst abgestellt werden. Die telefonische Erreichbarkeit bleibt unverändert.

Gelten BStU-Signaturen bei Dokumenten- und Bildnachweisen o.ä. weiter?

Ja. Die bislang genutzten Signaturen von Stasi-Unterlagen werden, sofern sie veröffentlicht sind, weiter Gültigkeit behalten. Ab dem 17. Juni 2021 verändern sich die Quellenangaben der Stasi-Unterlagen allerdings auf: BArch, MfS, … Damit erhalten gleiche Dokumente in der Literatur gegebenenfalls unterschiedliche Signaturen. Dies lässt dann erkennen, ob man das Dokument vor 2021 oder danach gelesen hat. Bei aktuellen Fotos ist die jeweilige Urheberschaft zum Zeitpunkt der Aufnahme maßgeblich.


Die Vermittlung des Wirkens der Stasi durch Forschung und die Online-Präsenzen, die Dauer-Ausstellung "Einblick ins Geheime", die Bildungsarbeit am historischen Ort und die Veranstaltungen und Archivführungen auf dem Campus und in den Außenstellen bleiben weiter Aufgabe des Stasi-Unterlagen-Archivs, das damit auch den besonderen Charakter des Archivs vermittelt.

Oft gestellte Fragen zur Zukunft

Wo steht der Transformationsprozess?

Der Deutsche Bundestag hat am 19. November 2020 abschließend die notwendigen Gesetzesänderungen zur Transformation beschlossen. Sie sind am 17. Juni 2021 in Kraft getreten: Das Stasi-Unterlagen-Archiv ist Teil des Bundesarchivs.

Wird sich der Zugang zu den Akten verändern?

Nein. Das Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) bleibt die rechtliche Basis des Aktenzugangs. Im Bundesarchivgesetz wird auf das StUG verwiesen. Hier zu finden: www.stasi-unterlagen-archiv.de/ueber-uns/rechtsgrundlagen/

Ziehen die Akten ins Bundesarchiv nach Koblenz?

Nein. Die Akten bleiben dort, wo sie sind: in Berlin am historischen Ort des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit sowie in den fünf östlichen Bundesländern.

Was wurde aus dem Amt des Bundesbeauftragten?

Das Amt des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen wurde weiterentwickelt zum Amt der Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur, angesiedelt beim Deutschen Bundestag. Die erste Beauftragte Evelyn Zupke nahm am 17. Juni 2021 ihr Amt auf. Zentrale Aufgabe ist es, als Ombudsperson für die Anliegen der Opfer der SED-Diktatur in der DDR und der kommunistischen Herrschaft in der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland in Politik und Öffentlichkeit zu wirken und zur Würdigung der Opfer des Kommunismus in Deutschland beizutragen.

Was geschieht mit den Außenstellen?

Die Standorte in den östlichen Bundesländern werden weiterentwickelt. In Erfurt, Frankfurt (Oder), Halle, Leipzig und Rostock werden die Akten des jeweiligen Bundeslandes im Laufe der kommenden Jahre gebündelt. Hier wird es perspektivisch jeweils einen modernisierten oder neuen Archivbau geben. An den Standorten, die nach der Umsetzung der organisatorischen Veränderung keine Akten mehr haben, also in Chemnitz, Dresden, Gera, Magdeburg, Neubrandenburg, Schwerin und Suhl, werden Information, Beratung und Akteneinsicht weiterhin möglich sein. Hinzu kommt eine Außenstelle in Cottbus. Im Gesetz ist erstmals festgelegt, dass Stasi-Unterlagen an regionalen Standorten verwahrt werden. Diese Umorganisation wird etliche Jahre in Anspruch nehmen. Die Archivstandorte und Außenstellen sind in die regionale Gedenkstättenlandschaft einzubinden. 

Wie geht es auf dem Stasi-Gelände in Berlin-Lichtenberg weiter?

Am Standort des Stasi-Unterlagen-Archivs in Berlin-Lichtenberg soll ein Archivzentrum aufgebaut werden. Es hat geplant vier Komponenten:

1. ein Kompetenzzentrum zum Bestandserhalt (Restaurierung und Digitalisierung),
2. ein Rechenzentrum zur Speicherung der digitalisierten Unterlagen,
3. Magazinräume für alle vom Bund verwalteten Akten zur DDR: die Stasi-Unterlagen sowie Unterlagen der zentralen DDR-Behörden und der Stiftung Parteien und Massenorganisationen in der DDR (SAPMO),
4. ein Nutzerbereich mit Lesesaal, darin integriert die Spezialbibliotheken des Stasi-Unterlagen-Archivs und der SAPMO

Das Archivzentrum ist ein Eckpfeiler für die Weiterentwicklung des historischen Geländes "Stasi-Zentrale. Campus für Demokratie", einem Ort deutscher Diktatur- und Demokratiegeschichte mit Bildungs- und Informationsangeboten verschiedener Akteure. Dazu gehören zivilgesellschaftliche Partner wie ASTAK e. V., der seit das Stasimuseum am Ort betreibt, die Robert-Havemann-Gesellschaft mit ihrer Open-Air-Dauerausstellung "Revolution und Mauerfall" und dem Archiv der DDR-Opposition, Opferverbände und weitere Initiativen.

Das Land Berlin unterstützt die Entwicklung mit dem Beschluss des Abgeordnetenhauses von 2018, den "Campus für Demokratie in Lichtenberg auf den Weg bringen". Gemeinsam mit den zivilgesellschaftlichen Partnern wird auch das Stasi-Unterlagen-Archiv seinen Anteil an der Entwicklung des Geländes beitragen, in der Profilierung des Archivs als Lernort.

Welche Vorteile hat eine Umsetzung des Zukunftskonzepts für die Nutzerinnen und Nutzer?

Die Akten werden erhalten und durch Investitionen mit verbesserter Digitalisierung einfacher zur Verfügung gestellt werden können. Arbeits- und Serviceleistung, insbesondere bei der Aktenerschließung, der archivgerechten Lagerung und Digitalisierung werden weiter verbessert. Als Teil des Bundesarchivs werden die Stasi-Unterlagen noch stärker als bisher eingebunden in die Strukturen zur Bewahrung des nationalen Schriftgutes. Damit können wissenschaftliche und sonstige Nutzerinnen und Nutzer sich einfacher mit der Dokumentation zur SED-Diktatur auseinandersetzen. Zusätzlich können Stasi-Unterlagen perspektivisch auch an den Standorten des Bundesarchivs in Koblenz, Bayreuth, Ludwigsburg oder Freiburg eingesehen werden.

Wie geht es mit der Forschung im Stasi-Unterlagen-Archiv weiter?

Um die Recherche-Möglichkeiten für Forschung, Bildung und Medien zu verbessern und den steigenden Ansprüchen einer sich verändernden Wissenschaftslandschaft gerecht zu werden, wird die Forschung beim Stasi-Unterlagen-Archiv in Richtung einer quellenkundlichen Forschung weiterentwickelt. Sie basiert auf den drei Säulen Grundlagenforschung, Überlieferungsforschung und Editionen. Beratung und Antragstellung werden erweitert durch ein verbessertes, gleichzeitiges Recherchieren in den Beständen des MfS und anderer DDR-Institutionen. Konzept der quellenkundlichen Forschung (PDF, 61 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)

Gibt es auch weiterhin Überprüfungen?

Ja. Das Stasi-Unterlagen-Gesetz liefert dafür wie bisher die Grundlage. Überprüfungen sind mit der 9. Novelle des Stasi-Unterlagen-Archivs, beschlossen am 26.9.2019 im Deutschen Bundestag, bis 2030 möglich.

Wird es weniger Personal geben?

Der Personalbestand des Stasi-Unterlagen-Archivs wird in das Bundesarchiv integriert. Arbeitsverträge und Dienstverhältnisse gehen auf das Bundesarchiv ist Rechtsnachfolger des BStU über. Es werden keine Kündigungen aus Anlass der Transformation erfolgen. Versetzungen von Mitarbeitenden zu anderen Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung sind anlässlich der Transformation nicht vorgesehen. Gemeinsames Ziel von BStU und Bundesarchiv ist, Ortswechsel für ihre Belegschaft zu vermeiden.

Dokumente zur Zukunft des Stasi-Unterlagen-Archivs

Zukunftsentscheidungen in Regierung und Parlament

Video in Gebärdensprache: Bundestagsdebatte zum Stasi-Unterlagen-Archiv im Bundesarchiv

Grundlagendokumente zur Zukunft

Weitere Dokumente zur Zukunft

Chronik der Weiterentwicklung im Überblick

  • Juni 2008: Fortschreibung der Gedenkstättenkonzeption des Bundes legt fest, dass die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes in die allgemeine Archivlandschaft des Bundes integriert werden wird.
  • Juli 2014: Einsetzung einer Expertenkommission durch den Deutschen Bundestag
  • 12. April 2016: Übergabe der Vorschläge der Expertenkommission an den Bundestag
  • 27. April 2016: öffentliche Experten-Anhörung im Bundestag zu den Vorschlägen der Expertenkommission
  • 9. Juni 2016: Annahme des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und SPD "Aufarbeitung der SED-Diktatur fortführen" sowie Wiederwahl des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen Roland Jahn
  • 15. Juni 2016: Eröffnung der neuen Open-Air-Dauerausstellung "Revolution und Mauerfall" der Robert-Havemann-Gesellschaft auf dem Stasi-Gelände 
  • 16. Juni 2018: Eröffnung "Einblick ins Geheime. Die Ausstellung zum Stasi-Unterlagen-Archiv" des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen in der "Stasi-Zentrale. Campus für Demokratie"
  • 13. März 2019: 14. Tätigkeitsbericht des BStU zur Arbeit in 2017 und 2018 erscheint, begleitet vom Konzept zur Zukunft der Stasi-Unterlagen, das ebenfalls dem Bundestag übergeben wird
  • 26. Juni 2019: Entschließung des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages: Zum gemeinsamen Konzept des Bundesbeauftragten und des Bundesarchivs zur Zukunft der Stasi-Unterlagen
  • 18. März 2020: 1. Bericht zum Stand des Transformationsprozesses erscheint
  • 2. September 2020: Bundeskabinett beschließt eine Formulierungshilfe für einen Bundestagsbeschluss zur dauerhaften Sicherung des Stasi-Unterlagen-Archivs unter dem Dach des Bundesarchivs und Schaffung des Amts eines Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur
  • 19. November 2020: Der Bundestag verabschiedet das "Gesetz zur Änderung des Bundesarchivgesetzes, des Stasiunterlagen-Gesetzes und zur Einrichtung einer oder eines SED-Opferbeauftragten"
  • 18. Dezember 2020: Der Bundesrat billigt das Bundestags-Gesetz vom 19. November 2020
  • 18. März 2021: 2. Bericht zum Stand der Transformation erscheint
  • 19. März 2021: 15. Tätigkeitsbericht des BStU zur Arbeit in 2019 und 2020 erscheint
  • 17. Juni 2021: Das Stasi-Unterlagen-Archiv wird Teil des Bundesarchivs