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"Der Text einer Verfassung ist noch keine Garantie für Menschenrechte"

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident Carius,
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Ramelow,
Sehr geehrte Abgeordnete,
Sehr geehrte Damen und Herren,

Zunächst möchte ich mich bedanken, dass Sie mich eingeladen haben, hier heute zu diesem Anlass zu sprechen. Es ist auch für mich eine Gelegenheit, über etwas nachzudenken, das im Alltag verschwindet, aber unumstößlich das Fundament bildet, auf dem Sie alle handeln.
Die Verfassung des Freistaates Thüringen.

Es ist mehr als begrüßenswert, dass Thüringen jedes Jahr einen Tag im geschäftigen Ablauf des Landtags freiräumt, um der landeseigenen Verfassung Aufmerksamkeit zu schenken. So selbstverständlich sie erscheint, so sorgsam will sie behandelt werden und so ernst muss sie genommen werden.

Es wird Sie nicht verwundern, und so habe ich meine Einladung als BStU verstanden, dass ich meine Inspiration für das Nachdenken über die Verfassung des Freistaates Thüringen aus der Vergangenheit ziehe.

Die Thüringer Verfassung verweist ja selber darauf: Es waren, so heißt es in der Präambel – "leidvolle Erfahrungen mit überstandenen Diktaturen und der Erfolg der friedlichen Veränderungen im Herbst 1989" -, die schlussendlich die Verabschiedung dieser Verfassung möglich gemacht haben.

Schon 24 Jahre bildet diese Verfassung das Fundament politischen Handelns im Freistaat. Und gleich im ersten Artikel stehen klare starke Worte zum Grundkonsens freier Gesellschaften. Das ist ein Signal in die Welt:

"Thüringen bekennt sich zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder staatlichen Gemeinschaft, zum Frieden und zur Gerechtigkeit."

Das ist ein wichtiges Bekenntnis gleich am Anfang der Verfassung. Lassen Sie mich noch einen Satz zitieren:

"Achtung und Schutz der Würde und Freiheit der Persönlichkeit sind Gebot für alle staatlichen Organe, alle gesellschaftlichen Kräfte und jeden einzelnen Bürger."

Auch dieser Satz klingt gut, aber er ist kein Zitat aus der Thüringer Verfassung sondern aus der Verfassung der DDR.

Ich wiederhole: "Achtung und Schutz der Würde und Freiheit der Persönlichkeit sind Gebot für alle staatlichen Organe, alle gesellschaftlichen Kräfte und jeden einzelnen Bürger."

Starke, schöne Worte. Die Praxis aber war es nicht.

Der Schutz der Würde und die Freiheit der Persönlichkeit wurden in der DDR durch die Machthaber systematisch missachtet, und das trotz der Garantie von demokratischen Grundrechten in der Verfassung der DDR.

"Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben."

Das war schon das Motto des SED-Parteiführers Walter Ulbricht, der 1945 aus dem Moskauer Exil kam und unter Anleitung sowjetischer Kommunisten den Aufbau des Sozialismus in der DDR vorantrieb. Nach dem Motto der Scheindemokratie von Walter Ulbricht regierte die SED, die sozialistische Einheitspartei, das Land. Demokratie – das war in der DDR, der Deutschen Demokratischen Republik von Anbeginn nur Garnitur.

Das war Norbert Sommer schon mit Gründung der DDR und Verabschiedung der Verfassung bewusst. Er war Schüler der Oberschule "Geschwister Scholl" in Sondershausen. Inspiriert vom Aufbegehren der Geschwister Scholl gegen das Nationalsozialistische Regime wollte er das Handeln der stalinistischen SED kritisieren. Er schloss sich einer Gruppe gleichgesinnter Schüler an.

Sie entwarfen Flugblätter, die sie in Sondershausen verteilten. Auf ihnen standen Losungen wie "Freiheit der Ostzone!" oder "Feindschaft dem Stalinismus!" oder einfach nur der Buchstabe "F".

Der Buchstabe F, stand für Freiheit. Er war in jener Zeit ein Symbol des Widerstandes gegen die SED-Diktatur. Die jungen Männer wollten die Bevölkerung zum Nachdenken bringen. Im Frühjahr 1951 stellten sie die Arbeit ein. Sie hatten das Gefühl, dass die Menschen zu eingeschüchtert waren, um aktiv zu werden. Sie machten ihr Abitur und begannen, in Jena zu studieren.

Doch im September 1952, ein Jahr später, holte ihn diese Geschichte ein. Er wurde mit fünf anderen von der Stasi verhaftet. Niemand, der so deutlich Kritik am System äußerte, sollte dem langen Arm der kommunistischen Machthaber entgehen.

Die Stasi hatte nicht geruht, die Urheber der Flugblätter zu finden und der Verrat eines zuvor festgenommenen Angehörigen der Gruppe verhalf der Geheimpolizei der SED zum Zugriff. Zu sieben Jahren Zuchthaus wurde Norbert Sommer im Januar 1953 vom Bezirksgericht Erfurt verurteilt. 1956 wurde er mit Bewährungsauflagen entlassen. Da war er 24 Jahre alt. Vier Jahre saß er insgesamt in Haft für das Recht auf Meinungsfreiheit.

Den Mut, den Norbert Sommer bei der Bevölkerung vermisste, den brachten im Juni 1953 Hunderttausende auf, als sie im Volksaufstand gegen das SED-Regime demonstrierten. Auch viele Thüringer, in Jena, Erfurt, und Gera, gingen auf die Straße. Sie protestierten im Kern gegen die Bevormundung durch die SED und verlangten ihre Rechte: Meinungsfreiheit, Wahlfreiheit, Reisefreiheit, Versammlungsfreiheit.

Die Verfassung, die ihnen diese Rechte zugesteht, war offenkundig nur bedrucktes Papier. Keine unabhängige Justiz verhalf den Menschen dazu, die Verletzung dieser Rechte gerade zu rücken.

Stattdessen rollten sowjetische Panzer den Aufstand nieder und Dutzende wurden zur abschreckenden Wirkung in Schnellverfahren hingerichtet. Hunderte landeten in DDR-Gefängnissen oder in sowjetischen Arbeitslagern. Ein Volk war traumatisiert.

Das Jahr 1953 warf einen langen Schatten für die Menschen in der DDR.
Das Jahr 1953 hat auch mich in meinem Leben nicht nur als mein Geburtsjahr begleitet.

Meine Eltern haben ihren drei Kindern aus den Erfahrungen von 1953 stets den Rat gegeben: "Haltet euch bloß raus aus der Politik! Widerspruch lohnt nicht. Am Ende rollen wieder die Panzer der Sowjets!"

Fast 30 Jahre habe ich in der DDR gelebt, habe das Trauma des 17. Juni gespürt, ohne genau zu wissen, was es für mein Verhalten bedeutete. In der Schule lernte ich nichts über Männer wie zum Beispiel Alfred Diener oder Walter Scheler, die in meiner Heimatstadt Jena beim Volksaufstand für ihre Rechte eintraten und erschossen wurden, bzw. für lange Jahre in Haft kamen. Der 17. Juni, so wurde es meiner Generation beigebracht, sei ein faschistischer Putsch gewesen, der mit Hilfe der Sowjetarmee abgewehrt wurde.

Der Sozialismus wurde uns dafür in den schönsten Farben als eine Gesellschaft gepriesen, in der das Wohl des Menschen im Mittelpunkt steht. Als Beleg dienten unserem Staatsbürgerkunde-Lehrer dabei auch immer wieder Zitate aus der überarbeiteten Verfassung der DDR von 1968.

"Die Persönlichkeit und die Freiheit jedes Bürgers der Deutschen Demokratischen Republik sind unantastbar." So hieß es zum Beispiel dort in Artikel 30.

Und auf eines war unser Lehrer besonders stolz: Dass diese "sozialistische Verfassung", wie sie genannt wurde, per Volksabstimmung beschlossen worden war. Das Ergebnis dieser Volksabstimmung war schließlich bemerkenswert: Offiziell nahmen 98,05 Prozent der Bevölkerung daran teil und davon gaben 94,5 Prozent eine Ja-Stimme ab, und damit ein klares Bekenntnis zum sozialistischen Staat und der Partei, der SED.

Denn diese nun "sozialistische Verfassung" hatte diesen Titel erhalten, weil sie die führende Rolle der Sozialistischen Einheitspartei als Staatspartei verankert hatte.

Artikel 1 hieß nun: "Die Deutsche Demokratische Republik ist ein sozialistischer Staat deutscher <em>Nation.</em> Sie ist die politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land, die gemeinsam unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei den Sozialismus verwirklichen. "

Das Volk hatte entschieden. Die Volksabstimmung sei ein Ausdruck "sozialistischer Demokratie", so konnte man landauf-landab in den Zeitungen lesen. Es galt immer noch das Motto von SED-Parteichef Walter Ulbricht.

"Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben."

Damit der Partei auch die Volksabstimmung nicht aus der Hand glitt, hatte die SED vor der Abstimmung monatelang sogenannte Volksaussprachen organisiert. Diese in Arbeitskollektiven, an Hochschulen, Universitäten und bei den Streitkräften organisierten Treffen dienten der Kontrolle und Lenkung des Abstimmungsverhaltens.

Auch die Stasi war im Dauereinsatz. Alle Diensteinheiten waren verpflichtet, regelmäßig über die allgemeine Stimmung in der Bevölkerung zu informieren, vor allem darüber, ob es ablehnende Haltungen oder gar offenen Protest gegen die neue Verfassung gab.

Personen, die dabei festgestellt wurden, wurden mehr oder weniger deutlich darauf hingewiesen, dass eine ablehnende Haltung zur neuen Verfassung die Ablehnung der weiteren Entwicklung des Sozialismus bedeute.

Dies sei offenkundig nicht im Interesse der Menschen in der DDR und im Übrigen sei eine Ablehnung auch nicht zum Vorteil für sie persönlich. Gemeint waren damit ein Karriereknick oder die Nichtzulassung zum Studium oder auch Inhaftierung.

Das Volk, das hier zur Abstimmung ging, war nicht frei in seiner Wahl, sondern durch viele Mechanismen zur Anpassung an das Verlangte gedungen. Die Mehrheit der Menschen hat sich den Zumutungen der SED und des Staates nicht entzogen und aus Angst vor der Willkür mitgemacht. So verständlich dies ist, ihr Schweigen hat es der SED ermöglicht, das Volk für sich zu reklamieren.

Selbstbestimmt leben, die vorgezeichneten Bahnen des Staates einfach verlassen, das war eben nicht einfach in der DDR. Es war ein Wechselspiel zwischen Anpassung und Widerspruch. Oft beides in einem. Und: Viele in meiner Altersgruppe, die 1953 Geborenen, waren nicht von vornherein gegen die Idee des Sozialismus.

Das Versprechen einer gerechten Gesellschaft, die Parolen vom "besseren Deutschland" – sie hatten eine Wirkung auf unsere Generation. Wir hofften auf einen Sozialismus, mit menschlichen Antlitz.

Wir waren eine Generation, die in die DDR hineingeboren wurde und abgeschottet aufwuchs. Und wir waren auch in unseren Vorstellungen von Gesellschaft beschränkt. Es war ein Leben hinter der Mauer, das uns nicht nur im Handeln, sondern auch im Denken beschränkte.

Wie kann man sich, wie darf man sich, wie soll man sich verhalten in der Diktatur?
Warum haben sich so viele angepasst? Warum haben sie die in der Verfassung formulierten Rechte nicht oder nur selten eingefordert?

Die "herrschende Partei", die SED, und ihr "Schild und Schwert", die Staatssicherheit, kalkulierten genau mit dieser Anpassung, wenn sie immer wieder dafür sorgten, dass die wenigen, die den Mut fanden, sich gegen den Staat aufzulehnen, die Härte des Systems zu spüren bekamen.

Volker Stärker wurde im September 1968 verhaftet. Da war er 17 Jahre jung. Das war einen Monat nach der Niederschlagung des Prager Frühlings, des Sozialismus mit menschlichen Antlitz in der CSSR.

Volker Stärker wuchs in Weimar in einem systemnahen Elternhaus auf. Sein Vater war Schuldirektor und SED-Mitglied. Seinen drei Söhnen verbot er den Empfang westdeutscher Radio- und Fernsehsender. Sozialistische Erziehung funktionierte eben besser, wenn andere Meinungen außen vor blieben. Doch Volker ließ sich nicht so einfach eintakten. Vieles im Schulalltag missfiel ihm: Die vormilitärische Ausbildung, das Blauhemden tragen, die erzwungene Mitgliedschaft in der Freien Deutschen Jugend, der FDJ.

In seinen Stasi-Unterlagen findet sich ein Brief, den er wenige Wochen nach der Niederschlagung des Prager Frühlings an seinen tschechischen Freund Jiri schrieb. Darin äußerte er sich schockiert über den Einmarsch sowjetischer Soldaten. Diese Zeilen hat Juri jedoch nie erhalten. Die tschechische Geheimpolizei fing den Brief ab und übergab ihn der Stasi.

Auch wenn Volker Stärker vorsichtig genug war, seinen Nachnamen zu vermeiden, wurde er doch identifiziert und festgenommen. Seine Vernehmung, ebenfalls im Stasi-Unterlagen-Archiv dokumentiert, ist ein Plädoyer für eine offenere DDR. Er spricht sich für Meinungs- und Pressefreiheit aus sowie für unbeschränkte Ausreisemöglichkeiten.

Nach vier Monaten U-Haft bei der Stasi in Erfurt wurde er Anfang 1969 zu einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt. In die Schule durfte er nicht mehr zurück. Er musste sich in der Produktion bewähren.

Mindestens so wichtig wie den ungehörigen jungen Mann zu bestrafen, war es für die SED, sein Schicksal in der Schule bekannt zu machen. Dort fanden Versammlungen statt, auf denen ein öffentliches Bekenntnis der Lehrer und Schüler verlangt wurde. "Von den Vergehen des Volker Stärker gegen die Sicherheit des sozialistischen Staates distanzieren wir uns entschieden." heißt dazu in diversen Schreiben. Und: "Wir hoffen, dass er durch die Verhandlung einsieht, was er falsch gemacht hat."

Was genau hatte Volker Stärker eigentlich falsch gemacht? Was ist Recht und was ist Unrecht? Was steht in der Verfassung und was passiert in der Realität? Auch die Verfassung der DDR garantierte das Postgeheimnis. Sie garantierte Presse- und Meinungsfreiheit. Doch: Volker Stärker wurde wegen „staatsfeindlicher Hetze“ verurteilt.

Paragraph 106 des Strafgesetzbuches der DDR war dafür die Grundlage. Gerade mal ein Jahr war dieser Paragraph erst alt, als Volker Stärker danach verurteilt wurde.

Denn erst im Januar 1968 führte die DDR ein eigenes Strafgesetzbuch ein. Zuvor hatte man sich auf die Verfassung und Überleitungsgesetze beschränkt. Mit dem neuen zielgerichteten Strafrechtskatalog wurden nun auch Verbrechen gegen die DDR und gegen die staatliche und öffentliche Ordnung definiert.

"Staatsfeindliche Hetze", danach wurde jemand angeklagt, der Schriften verbreitet mit dem Ziel - Zitat "die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung Deutschen Demokratischen Republik zu schädigen oder gegen sie aufzuwiegeln".

Wie aber kann ein Brief an einen Freund in Prag nach der gewaltsamen Niederschlagung des Prager Frühlings eine Gefährdung der Gesellschaftsordnung darstellen? Diejenigen, die darauf eine Antwort geben könnten, haben dazu geschwiegen.

Aber es waren viele in diesen Fall verwickelt: Stasi-Vernehmer, Post-Kontrolleure, Polizisten, Lehrer, der Vater, die Mitschüler. Ihr Anteil, ihre Zustimmung und ihr Schweigen haben es auch möglich gemacht, dass die Verfassung der DDR Papier blieb und die dort eingeräumten Rechte nichts zählten, wenn man sich dem erwarteten Verhalten verweigerte. Der Umgang mit Recht und Gesetz in der DDR, er hatte mit der Praxis eines Rechtsstaates nichts zu tun.

Da hilft auch nicht, dass die Präambel des Strafgesetzbuches es postulierte: "Das sozialistische Recht der Deutschen Demokratischen Republik verkörpert den Willen des Volkes, dient dem Schutz der Bürgerrechte und bestätigt die Deutsche Demokratische Republik als den wahren deutschen Rechtsstaat."

Immer wieder gerieten vor allem auch junge Menschen unter die Räder dieses "sozialistischen Rechts", wurden Biographien beschädigt, die Würde der Menschen missachtet.

Am 13. August 1974, dem Jahrestag des Mauerbaus, nahm die Stasi den 18-jährigen Jörg Drieselmann in Erfurt fest. Schon länger waren der Lehrling und seine Freunde den Staatsfunktionären ein Dorn im Auge.

Ein Staatsfeind sei er, schon seit einiger Zeit unter Beobachtung, weil er westliche Musik hörte, die Haare lang trug, gegen die Verhaftung und Abschiebung des russischen Schriftstellers und Systemkritikers Alexander Solschenizyn im Februar 1974 protestierte.

An jenem 13. August 1974 trug Drieselmann ein Plakat bei sich, auf dem er die Zahl der Toten an der innerdeutschen Grenze und der Berliner Mauer aufgeschrieben hatte. Nur die Fakten. So wie er sie am Abend zuvor im West-Fernsehen gesehen und mitgeschrieben hatte.

Die vielen Toten an der Mauer – sie trafen ihn besonders, weil sein Vater gerade gestorben war. Er stellte sich vor, wie viele andere Familien den Verlust eines geliebten Menschen ertragen mussten. Unmenschlich fand er dabei, dass das so war, weil der Staat sie an der Grenze umgebracht hatte.

Ein Arbeitskollege, nicht mal ein Mitarbeiter der Stasi, berichtete von Drieselmanns Mauertoten-Plakat. Diese Information landete schnell bei der Stasi. Endlich war ein Vorwand gefunden, ihn und seine Freunde in Haft zu nehmen.

Ein halbes Jahr dauerte es, dann hatte die Stasi einen Dreh gefunden, die jungen Menschen zu verurteilen. Vier Jahre und drei Monate musste Jörg Drieselmann wegen "staatsfeindlicher Hetze“ ins Gefängnis.

Zwei Jahre und drei Monate saß er ab, nach der U-Haft in Erfurt kam er nach Cottbus. Im Herbst 1976 wurde er in den Westen freigekauft.

Von den vielen Schicksalen, bei denen die in der Verfassung garantierten Rechte ins Gefängnis führten, haben wir in unserer Jenaer Clique nur wenig erfahren. Es gab keinen Zugang zu freien Informationen, obwohl auch die Pressefreiheit in der Verfassung stand

Uns war bewusst, dass Menschen, die kritisch waren, immer wieder auch verhaftet wurden. Aber wir dachten dennoch, dass wir einen Weg finden, uns durch die Paragrafen zu schlängeln. Wir haben uns quasi einen Sport daraus gemacht, im Rahmen der existierenden Gesetze unsere Kritik am Staat auch "rechtmäßig" anzubringen.

Wir wollten die SED und ihren "wahren deutschen Rechtsstaat" beim Wort nehmen. So wollte ich im Oktober 1976 von meinem Wahlrecht bei der Volkskammerwahl wirklich Gebrauch machen.

Als Student der Wirtschaftswissenschaften an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena hatte auch ich im Wahllokal an der Uni die Option, der Liste der Nationalen Front zuzustimmen und den Stimmzettel zu falten und in die Urne zu werfen.

Oder aber jeden einzelnen Namen auf der Liste säuberlich durchzustreichen und die Kandidaten darauf abzulehnen. Eine Ablehnung, die zwar rechtlich zulässig war, aber im System der Wahl in der DDR nicht erwünscht war.

Wie auch bei der Volksabstimmung 1968 waren die Wahlen zur Volkskammer im Kern das Verlangen nach Bekenntnis zur Partei. Auch sie waren durch vielerlei Alltagsmechanismen abgesichert.

Genau das aber störte uns. Einige meiner Freunde gingen daher gar nicht zur Wahl. Ich aber wollte hingehen und die Wahl beim Wort zu nehmen. So machte ich von meinem Recht Gebrauch und strich alle Namen durch.

Wenige Wochen später wurde ich zum SED-Parteisekretär beordert, obwohl ich gar nicht in der Partei war. Anlass war vordergründig eine Kritik, die ich in einem Seminar geäußert hatte.

Aber eigentlich, so wurde schnell klar, ging es ihm nicht um meine Äußerungen im Seminar, sondern um die Rüge meines gesamten Verhaltens. Ich sei für ein Studium nicht tragbar. Und mit meinen Einstellungen würde ich nicht zum Leiter in der Wirtschaft taugen. Als Beleg führte er mein Wahlverhalten an. Ich sei erst am Nachmittag zur Wahl erschienen, habe dann als einziger von 6.000 Studenten die Wahlkabine benutzt und zur Krönung auch noch mit Nein gestimmt.

Frei und geheim? In der DDR waren Wahlen dies nicht, obwohl in der Verfassung garantiert. Und wenn man sich gegen die verlangten Bekenntnisse zum System stellte, blieb man auf der Strecke. Meine Exmatrikulation, mein Rauswurf aus der Uni wurde in einem Disziplinarverfahren beschlossen. Ich sollte mich fortan in der Produktion bewähren, wegen, so hieß es, "gröblicher Verletzung" der Studiendisziplin.

Es war damit ein vorzeigbarer Grund erfunden, der aber der Realität nicht entsprach. Selbst nach vier Jahren in der Produktion sollte ich meinen Studienplatz immer noch nicht zurück erhalten.

Nur weil ich mich weigerte, einzugestehen, dass ich die Regeln verletzt hätte, blieb ich vom Studium ausgeschlossen. Dem Prorektor schickte ich daher einen Brief, in dem ich, durchaus provokativ, ihn an Recht und Gesetz erinnern wollte.

Ich schrieb: "…Das gegen mich durchgeführte Disziplinarverfahren hatte keine rechtliche Grundlage. Es ist sehr bedauerlich, dass Sie die Verfassung der <em>DDR</em> nicht kennen. Aus diesem Grunde möchte ich Ihnen ein Exemplar der Verfassung der <em>DDR</em> zuschicken und Sie auf die Artikel 25 und 27 hinweisen ‚Recht auf Bildung‘, ‚Recht auf Meinungsfreiheit‘."

Beeindruckt und zum Umdenken bewegt hat den SED-Genossen das nicht. Trotzdem, ich suchte weiter nach Wegen meine Rechte wahrzunehmen und habe immer wieder die Verfassung und das Strafgesetzbuch genau gelesen und Aktionen ausprobiert.

So habe ich als Einzelperson an der Demonstration zum 1. Mai teilgenommen, mit einem leeren weißen Plakat. Nirgendwo stand in den Gesetzen, das dies verboten ist.

Und so konnte ich von meinem Recht auf Demonstrationsfreiheit Gebrauch und einen Protest deutlich machen – dass man eben gerade nicht das, was man denkt, auf ein Plakat schreiben darf, sondern nur das, was Staat und Partei für angebracht halten. Und tatsächlich ist mir nichts weiter passiert. Auf diesem Wege machten meine Freunde und ich weiter.

Wir nahmen einfach die Gesetze beim Wort, auch wenn wir wussten, dass es gerade die politischen Paragrafen des Strafgesetzbuches waren, die sich wie Gummi ziehen ließen. Wir dachten, ganz naiv, wir bleiben im Rahmen der Vorschriften und tricksen das System damit aus.

An mein Fahrrad klemmte ich 1982 ein kleines rotweißes Papierfähnchen, auf der, in Polnisch stand: "Solidarität mit dem polnischen Volk!" Ich ging davon aus, die offizielle Losung kann nun wirklich kein Verstoß gegen die Gesetze sein.

Dass ich das Wort "Solidarnosc" im Schriftzug der unabhängigen polnischen Gewerkschaft gestaltet hatte war kein Zufall. Aber ich dachte, ich bin gesetzestreu und dem internationalen Gedanken der Solidarität der Völker verbunden.

Stattdessen wurde das Fähnchen zum Anlass. Ich wurde verhaftet und in Untersuchungshaft gesperrt. Der Grund: Paragraph 222 – Missachtung staatlicher und gesellschaftlicher Symbole.

Zum 222 heißt es: "Wer <em>u.a.</em> '…Symbole anderer Staaten böswillig zerstört, beschädigt, wegnimmt oder in anderer Weise verächtlich macht, wir mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit' Bewährung, Geldstrafe oder Tadel bestraft."

Sie dürfen sich aussuchen, ob das offizielle Bekenntnis zur deutsch-polnischen Freundschaft das Papierfähnchen böswillig zerstört hat, es beschädigte oder es in einer anderen Weise verächtlich gemacht hat.

Für die DDR-Juristen war die Sache klar, sie erließen einen Haftbefehl. Während der Untersuchungshaft wurde mir die Arbeitsstelle gekündigt. Das war ein klarer Verstoß gegen die Arbeits-Gesetze der DDR. Gekündigt werden durfte man erst nach einer strafrechtlichen Verurteilung.

Als ich während der U-Haft dagegen klagte, kam es zu einem Arbeitsgerichtsprozess, meine Klage gegen die Kündigung wurde abgewiesen. Auf dem Flur vor dem Gerichtssaal stand grinsend mein Stasi-Vernehmer. "Sehen Sie, Herr Jahn, es kommt eben nicht darauf an, wer Recht hat, sondern wer die Macht hat! Und die haben wir, im Auftrag der Arbeiterklasse. Und so wie es Ihnen heute ergangen ist, so wird es Ihnen auch im Strafverfahren ergehen."

Und so kam es auch. Ich wurde zu 22 Monaten verurteilt, obwohl ich nicht mal gegen die Gesetze der DDR verstoßen hatte. Den letzten Rest des Glaubens an Recht und Gesetz in der DDR hatte ich in dem Moment verloren.

Die Justiz, sie war nur ein Schauspiel. Und wenn der Mensch nicht in die Ideologie passte, dann zählte auch das Recht nichts mehr. So, wie es ein Lied der SED immer wieder beschwor: Die Partei, die Partei, die hat immer Recht! Es ist etwas grundsätzlich faul gewesen am politischen System in der Deutschen Demokratischen Republik.

Das Fundament des politischen Systems war morsch. Die Ideologie der Sozialistischen Einheitspartei SED machte über Jahrzehnte alle Grundrechtsartikel der DDR- Verfassung zur Farce. Ein politisches System in dem eine Partei die Macht auf Dauer festschreibt und das auch noch in der Verfassung verankert steht im Gegensatz zu einer menschenwürdigen, demokratischen Gesellschaft.

Noch viel zu wenig haben wir miteinander und untereinander darüber gesprochen, wie das System in der DDR funktioniert hat. Noch viel zu wenig haben wir uns damit auseinandergesetzt, wie jeder in seiner Rolle einen Anteil daran hatte, wie unter anderem auch das Recht unterhöhlt wurde.

Wie sich Menschen damit arrangiert haben, dass die Verfassung auf dem Papier Rechte garantierte, aber dass sie nicht wirklich in der Realität in Anspruch genommen werden konnten. Es sich in seinen vielen Details, mit Hilfe der Menschen, die es erlebt oder aber auch gestützt haben, zu vergegenwärtigen, wie das System funktioniert hat, ist ein hilfreicher Kompass für heute.

Verstehen, wie das System funktioniert hat, wie die Herrschaftsmechanismen funktioniert haben, dazu können vor allem auch die Stasi-Unterlagen beitragen.

Die Stasi-Akten, die auch in Thüringen in der Friedlichen Revolution von mutigen Bürgern gesichert wurden, sie bieten ein riesiges Reservoir an Lektionen. Sie bieten uns Hilfe bei der Vergewisserung unserer demokratischen Werte und dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit.

Je besser es uns gelingt, mit Hilfe von Zeitzeugen und Akten an den historischen Orten diese Geschichte lebendig zu machen, desto besser können wir uns sensibilisieren, die tragischen Irrwege der Vergangenheit zu vermeiden.

Die schönen Worte von den Menschenrechten in der DDR-Verfassung waren eben nichts wert, wenn es der SED gegen den Strich ging. Die DDR war ein Unrechtsstaat, an dieser Erkenntnis kommt man bei der Analyse von 40 Jahren SED-Diktatur nicht vorbei.

Aber dabei geht es nicht um Abrechnung - es geht um Aufklärung. Erkennen, wie es war, wie die zweite deutsche Diktatur funktioniert hat, das kann helfen Demokratie zu gestalten.

Das Wissen darum, wie Menschenrechte unterdrückt und verletzt werden können, es schärft unsere demokratischen Sinne. Gerade die dunklen Kapitel unsere Geschichte können uns eine wichtige Orientierung sein.

Aufklärung über das Unrecht der Vergangenheit zu schaffen, das ist ein zentraler Bestandteil unserer Demokratie. Und Aufklärung kennt keinen Schlussstrich. Aufklärung hat kein Verfallsdatum.

Diese Auseinandersetzung mit der Geschichte, auch mit der Geschichte der Missachtung einer Verfassung, kann uns heute zeugen, wie viel die aktuelle Verfassung wert ist. Und wie viel Verantwortung wir haben, das Versprechen der Verfassung auch einzulösen.

Der Text einer Verfassung ist noch keine Garantie für Menschenrechte. Es braucht einen verlässlichen Rahmen, damit die Worte lebendig werden können. Es braucht Menschen die handeln. Und eine Gewaltenteilung, die die Verletzung der Rechte durch einen Teil der staatlichen Macht unabhängig korrigieren kann.

Die Regeln der Demokratie auf Papier zu schreiben, das reicht nicht aus. Demokratie, die Herrschaft des Volkes ist nur so lebendig wie das Volk selbst. Demokratie braucht engagierte Bürger, eine wachsame Presse, kluge Politiker und weitsichtige Amtsinhaber auf allen Ebenen, und in allen Zeiten.

Es ist gut, dass Sie heute hier im Landtag zum Jahrestag der Verfassung von Thüringen auch immer wieder daran erinnern, dass eine Verfassung nur so gut ist, wie die Taten, die den Worten Gewicht verleihen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!