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rau weist sich mit der Online-Ausweisfunktion ihres Personalausweises beim Nutzerkonto Bund aus
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Beinahe 14.000 Online-Anträge auf Akteneinsicht gestellt

Der Online-Personalausweis im Scheckkartenformat macht es seit Ende 2017 möglich, über die Webseite des Bundesbeauftragten einen Online-Antrag auf Akteneinsicht zu stellen. Für den Zugang zu Informationen zur eigenen Person bzw. unter bestimmten Voraussetzungen als naher Angehöriger zu einer vermissten oder verstorbenen Person sind eine schriftliche Antragstellung und ein Identitätsnachweis gesetzlich vorgeschrieben. Dies kann auch über das bereitgestellte Online-Antragsformular und die Nutzung der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises erledigt werden. Diese Möglichkeit wurde bis zum Oktober 2020 13.954 Mal wahrgenommen.

In diesem Monat wird der Online-Ausweis zehn: Seit dem 1. November 2010 kann man sich mit ihm sicher im Internet ausweisen - ein Chip in der Karte ermöglicht dies. War dafür bis 2017 noch ein Kartenlesegerät notwendig, genügen heute ein modernes Smartphone (Android, IOS) und eine App, wie zum Beispiel die AusweisApp2.

Weitere Informationen zum Online-Personalausweis finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.