Direkt zum Seiteninhalt springen
MfS-Lexikon

Auflösung des MfS 1989/90

Die Staatssicherheit wurde im Zuge der demokratischen Revolution aufgrund politischer Entscheidungen aufgelöst; zugleich ist sie auch im Innern zerfallen, unter dem Druck der gesellschaftlichen Protestbewegung und wegen des Niedergangs der SED. Die wichtigsten Etappen waren ein Auflösungsbeschluss des Zentralen Runden Tisches, eine entsprechende Entscheidung des Ministerrates und ein weiterer Ministerratsbeschluss vom 13.01.1990, auch auf die Einrichtung von Nachfolgediensten zu verzichten.

Erste Anzeichen für die Auflösung des Ministeriums für Staatssicherheit waren zu Beginn des Novembers 1989 zu beobachten, als auf Weisung des Ministers mit der Auslagerung von Unterlagen aus den Kreisdienststellen begonnen wurde. Befürchtet wurde, die Dienststellen könnten von Demonstranten gestürmt werden und die Akten in falsche Hände fallen. Vielerorts wurde das als Signal betrachtet, diese Beweisstücke gleich ganz zu vernichten.

Der nächste Schock war der Fall der Mauer, von dem die meisten MfS-Mitarbeiter ebenso überrascht wurden wie der Rest der Bevölkerung. Der chaotische Verlauf der Grenzöffnung wirkte gerade auf Angehörige der Sicherheitsorgane tief verunsichernd. Zudem bedeutete die offene Grenze unmittelbaren Machtverlust, weil sich potenzielle Opfer nun dem staatlichen Zugriff entziehen konnten.

Im Innern der Staatssicherheit begann es zu rumoren: Die Frustration über die ziellose Parteiführung war allgemein, die einfacheren Mitarbeiter fühlten sich von ihrer eigenen Generalität im Stich gelassen, die nicht sagen konnte, welche Fehler gemacht worden waren und wie es weitergehen sollte. Konflikte zwischen der Berliner Zentrale und den regionalen Dienststellen in Kreisen und Bezirken brachen auf.

Einen neuen Tiefpunkt erreichte die Stimmung, als Erich Mielke, der eine knappe Woche zuvor mit der gesamten Regierung zurückgetreten war, am 13.11. seinen letzten Auftritt in der Volkskammer hatte. Seine hilflosen Rechtfertigungsversuche, einschließlich der Erklärung, er "liebe doch alle Menschen", stürzten seine Untergebenen in einen Zustand von Scham und Wut. Das Versagen der eigenen Führung war von nun an das dominante Diskussionsthema in der Staatssicherheit.

Mit der Regierungsbildung am 18.11. wurde das Ministerium für Staatssicherheit in Amt für Nationale Sicherheit umbenannt. Es folgte der Versuch einer technokratischen Reform, der wenig an der Stellung der Staatssicherheit im System geändert hätte. Dem wurde durch Aktionen aufgebrachter Bürger am 04./05.12.1989 ein vorläufiges Ende gesetzt: Sie besetzten Kreisdienststellen und Bezirksverwaltungen, um die Vernichtung von Akten zu stoppen und die Geheimpolizei lahmzulegen. Vielerorts kontrollierten nun Bürgerkomitees die ehemaligen Stasi-Liegenschaften.

Am 05.12. trat das Kollegium des AfNS zurück. In den folgenden Tagen wurden die Leiter der meisten Hauptabteilungen und der Bezirksämter für Nationale Sicherheit abgelöst. Der Zentrale Runde Tisch, an dem am 07.12. Vertreter der Bürgerrechtsorganisationen und jene des alten Regimes zusammentraten, verabschiedete in seiner ersten Sitzung eine bedeutsame Resolution: Einstimmig wurde die Regierung aufgefordert, das Amt für Nationale Sicherheit unter ziviler Kontrolle aufzulösen. Eine Woche später, am 14.12.1989, beschloss der Ministerrat, dem zu folgen.

Zugleich sollten jedoch aus den Beständen des MfS zwei Nachfolgeeinrichtungen geschaffen werden: ein Verfassungsschutz und ein Nachrichtendienst mit zusammen 14.000 Mitarbeitern (anstelle jener zuletzt 91.000, die das MfS gehabt hatte). Führungskader sollten nicht übernommen werden.

[Zahlreiche Personen drängen sich vor einem verschlossenen Eisentor, ein Protestschild ist dabei,. Es handelt sich um ein schwarz-weißes Lichtbild.]

Als die Planung von Nachfolgediensten bekannt wurde, kam es zu einer neuerlichen Protestwelle und zu heftigen Debatten am Runden Tisch. Auch die Koalitionsregierung drohte zu zerfallen. Schließlich traf am 13.01.1990 der Ministerrat die Entscheidung, das AfNS ersatzlos abzuschaffen. Praktischer Nachdruck wurde dem zwei Tage später verliehen, als auf Initiative der regionalen Bürgerkomitees die Stasi-Zentrale in Berlin-Lichtenberg besetzt wurde.

Am 08.02. wurde die Auflösung der Staatssicherheit drei zivilen Regierungsbeauftragten unterstellt, davon zwei Vertreter des Zentralen Runden Tisches. Zugleich wurde ein staatliches Komitee zur Auflösung des ehemaligen AfNS eingerichtet, dem sowohl ehemalige Stasi-Angehörige wie auch Bürgerrechtler angehörten.

Die Anweisung, auch die letzten inoffiziellen Mitarbeiter "abzuschalten", war am 12.01. erteilt worden. Die ersten hauptamtlichen Mitarbeiter waren bereits im November entlassen worden. Noch am 15.01. umfasste der Apparat aber die Mehrheit der Mitarbeiter, knapp 60.000, von denen 22.500 zu anderen staatlichen Stellen versetzt werden sollten. Sie wurden nun alle bis zum 31.03. entlassen. Eine Ausnahme gab es für gut 200 Mitarbeiter der Hauptverwaltung A (HV A). Da der Spionageabteilung die Erlaubnis erteilt worden war, sich in Eigenregie aufzulösen, wurden ihnen noch drei weitere Monate eingeräumt, ihr Werk abzuschließen.

Literatur

  • Gill, David; Schröter, Ulrich: Das Ministerium für Staatssicherheit. Anatomie des Mielke-Imperiums. Berlin 1991.
  • Süß, Walter: Staatssicherheit am Ende. Berlin 1999.
  • derselbe: Die Staatssicherheit im letzten Jahrzehnt der DDR. Geschichte der Staatssicherheit (MfS-Handbuch). Berlin 2009.

Walter Süß